Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstagabend mit 424 Stimmen bei 16 Enthaltungen und keiner Gegenstimme angenommen.
Nach dem Vorschlag wird der Gaspreis auf ca. 42,7 EUR pro Megawattstunde (MWh) gekappt. Die Vertriebsgebühren sowie Gastarife für Haushalte, unabhängig von der Einkommensgrenze, und Schulen, Vorschulen oder Gesundheits- und Sozialeinrichtungen werden eingefroren. Ausgewählte Haushalte können auf der Grundlage eines Einkommenskriteriums zudem eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Gasbrennstoffe beantragen, die Polen ab 2023 auf Anweisung der Europäischen Kommission wieder einführen muss. Das Einkommenskriterium wurde auf ca. 448 EUR pro Person monatlich für Einpersonenhaushalte und ca. 320 EUR pro Person für größere Haushalte festgelegt.
Der Gesetzentwurf sieht auch Kompensationen für Gasversorgungsunternehmen vor.
PAP/ps