Generalstaatsanwalt Adam Bodnar hat dem Parlament Bericht erstattet über den Einsatz des Überwachungssystems Pegasus, welches zwischen 2017 und 2022 zur Kontrolle von insgesamt 578 Personen verwendet wurde. Ein Höhepunkt der Überwachungsaktivitäten sei mit 162 überwachten Personen im Jahr 2021 verzeichnet worden.
Bodnar betonte, dass Pegasus eine ernsthafte Bedrohung für die Privatsphäre darstellt, indem es den Nutzern ermöglicht, vollständige Kontrolle über Telefone zu erlangen. Dies werfe schwerwiegende verfassungsrechtliche Fragen auf. In Reaktion darauf forderte der Justizminister eine dringende Reform der Sicherheitsdienste und plädierte für eine verstärkte Überwachung der eingesetzten Spionagetechnologien. Er schlug vor, die Rolle des Bürgerbeauftragten zu stärken oder eine unabhängige Überwachungsinstanz zu etablieren.
Der Minister wies zudem auf die Notwendigkeit hin, die gerichtliche Praxis zu überdenken, da derzeit nur Entscheidungen, die eine Überwachung ablehnen, begründet werden müssen. Über die Jahre hinweg hatten die Zentrale Behörde für Korruptionsbekämpfung, der Militärische Nachrichtendienst und die Agentur für Innere Sicherheit das System Pegasus für operative Überwachungen genutzt.
IAR/adn