Das Europäische Parlament hat Änderungen am Grünen Deal gebilligt, die es Landwirten erlauben, sich von einigen strengen Umweltauflagen zu befreien. Diese Entscheidung folgt auf Proteste, die kürzlich in Europa stattgefunden haben und zielt darauf ab, die Last für die Bauern zu verringern.
Die wichtigste Änderung ist die Abschaffung der Brachlegungspflicht. Landwirte können nun weiterhin EU-Subventionen erhalten, selbst wenn sie nicht 4 Prozent ihrer Flächen brachlegen. Es gibt zusätzliche finanzielle Anreize für diejenigen, die sich freiwillig für die Brachlegung entscheiden. Auch die Vorschriften zur winterlichen Bodenbedeckung wurden gelockert, wobei die Länder nun selbst entscheiden können, wann diese gelten soll. Die Notwendigkeit des Fruchtwechsels entfällt, was Landwirten, die von extremen Wetterbedingungen betroffen sind, entgegenkommt.
Kleine Betriebe unter 10 Hektar, die in Polen über 70 Prozent ausmachen, werden von umweltbezogenen Kontrollen und Strafen ausgenommen, was die administrativen Belastungen erheblich reduziert.
IAR/adn