Deutsche Redaktion

Staatsanwalt beantragt Europäischen Haftbefehl gegen PiS-Abgeordneten

18.12.2024 10:42
Der polnische Generalstaatsanwalt hat beim Gericht einen Antrag auf einen Europäischen Haftbefehl (ENA) gegen den ehemaligen Vize-Justizminister Marcin Romanowski eingereicht. Zudem wurde das nationale Interpol-Büro ersucht, eine sogenannte „Red Notice“ gegen den PiS-Abgeordneten auszustellen.
Marcin Romanowski
Marcin Romanowskix.com/MS_GOV_PL

In der vergangenen Woche hatte ein Warschauer Gericht eine dreimonatige Untersuchungshaft gegen Romanowski angeordnet. Der PiS-Politiker war nicht zur Gerichtsanhörung erschienen.

Romanowski geriet 2024 unter Verdacht, Mittel aus dem „Justizfonds“ zweckwidrig verwendet zu haben. Der Sejm hob am 12. Juli 2024 seine Immunität auf und erlaubte die Anwendung von Haftmaßnahmen. Am 15. Juli wurde Romanowski festgenommen, jedoch einen Tag später wieder freigelassen. Grund dafür war eine umstrittene Immunität, die er aus seiner Mitgliedschaft in der Europaratsdelegation ableitete. Erst am 2. Oktober 2024 entzog ihm die Parlamentarische Versammlung des Europarats (ZPRE) diesen Schutz.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm elf Verbrechen im Zusammenhang mit dem Justizfonds vor, darunter Veruntreuung von mehr als 112 Millionen Złoty (rund 24 Millionen Euro). Unter den Vorwürfen befindet sich die Manipulation von Ausschreibungen sowie die Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe.

Seit dem 6. Dezember auf der Flucht

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ließ sich Romanowski am 6. Dezember aus einer medizinischen Einrichtung entlassen, in der er sich einem geplanten Eingriff unterzogen hatte. Seitdem sind alle auf seinen Namen registrierten Telefone abgeschaltet, und sein Aufenthaltsort ist unbekannt.

Die Polizei warnt, dass die Unterstützung oder das Verstecken des Gesuchten eine Straftat darstellt, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Gleichzeitig wird Hinweisgebern Anonymität zugesichert.


IAR/jc