Wie das Ministerium betonte, sei die Entscheidung der Regierung von Premierminister Viktor Orbán, Marcin Romanowski – der mit einem Europäischen Haftbefehl gesucht wird – politisches Asyl zu gewähren, „als unfreundlicher Akt gegenüber der Republik Polen“ angesehen.
Das Ministerium bezeichnete die Begründung der ungarischen Regierung, wonach Romanowski politisch verfolgt werde, als „beleidigend für die Bürger und die polnischen Behörden“.
Das Außenministerium wies darauf hin, dass die Gewährung internationalen Schutzes in einem EU-Mitgliedstaat nicht von der Verpflichtung entbinde, einen Europäischen Haftbefehl auszuführen. „Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit kann nur ein unabhängiges Gericht treffen“.
Polen kündigte zudem an, im Falle eines europäischen Verpflichtungsbruchs durch Ungarn bei der Europäischen Kommission ein Verfahren gegen Ungarn gemäß Artikel 259 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzuleiten.
Marcin Romanowski, ehemaliger stellvertretender Justizminister und Politiker der Partei Solidarna Polska, wird von der polnischen Staatsanwaltschaft beschuldigt, 11 Straftaten begangen zu haben. Dazu zählen unter anderem die Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe sowie die Manipulation von Ausschreibungen im Rahmen des Justizfonds, den er in den Jahren 2019 bis 2023 beaufsichtigte. Außerdem wird ihm die Veruntreuung von über 107 Millionen Złoty und der Versuch der Veruntreuung von weiteren 58 Millionen Złoty vorgeworfen.
PAP/jc