„Jede Person, die ihren 100. Geburtstag feiert, kann eine Ehrenleistung erhalten. Einmal bewilligt, zahlt ZUS sie jeden Monat zusätzlich zur Grundleistung aus“, sagte ZUS-Sprecher Grzegorz Dyjak.
Anspruch haben polnische Staatsbürger, die 100 Jahre alt geworden sind und beispielsweise eine Rente oder Invalidenrente beziehen.
Die Höhe der Leistung wird wie bei Renten jedes Jahr im März angepasst. Das Anfang 2025 in Kraft getretene Gesetz sieht eine einheitliche Summe für alle Empfänger vor, unabhängig davon, wie lange sie die Leistung bereits beziehen.
PAP/jc