Auf den Konten der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) wurden Gelder der Polnischen Flugsicherungsagentur (PAŻP) aus Streckengebühren gesperrt. Hintergrund ist der Rechtsstreit zwischen dem Pharmakonzern Pfizer und der polnischen Regierung. Es geht um während der Coronavirus-Pandemie bestellte, aber nicht abgenommene COVID-19-Impfstoffe. Das Nachrichtenportal money.pl hat Pfizer gefragt, warum der Konzern die Pfändung von Geldern einer Einrichtung beantragt habe, die mit der Impfstoffbestellung nichts zu tun hatte.
„Das Urteil eines belgischen Gerichts unterstreicht die Bedeutung vertraglicher Verpflichtungen, die die Grundlage für die erfolgreiche europäische Reaktion auf die Pandemie bildeten und auf der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten beruhten. Nach dem Urteil ergreift Pfizer die erforderlichen Maßnahmen, um dessen Vollstreckung mithilfe der vorgesehenen Rechtsdurchsetzungsmechanismen sicherzustellen“, erklärte das Unternehmen gegenüber dem Portal.
Ministerpräsident: „Die Angelegenheit ist ziemlich schwierig“
Regierungschef Donald Tusk hat am Freitag versichert, die Polnische Flugsicherungsagentur werde ihren Betrieb ohne Einschränkungen fortsetzen. Das rechtliche Problem im Streit mit Pfizer bleibe jedoch bestehen. „Wir werden nach einer Lösung suchen. Die Angelegenheit ist ziemlich schwierig“, sagte der Ministerpräsident. Tusk betonte, die konservative Regierung von Mateusz Morawiecki habe die Impfstoffe bei Pfizer bestellt, sie später jedoch weder abgenommen noch bezahlt. „Pfizer fordert von uns vor Gericht Milliarden Złoty. Das erste Urteil beläuft sich auf mehr als fünf Milliarden Złoty. Ja, möglicherweise werden wir alle dafür zahlen müssen“, so Tusk.
Polnische Flugsicherungsagentur legt Einspruch ein
In einer Stellungnahme der Polnischen Flugsicherungsagentur hieß es, das Verfahren richte sich nicht gegen die Organisation selbst und stehe in keinerlei Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. „Die Behörde unternimmt derzeit alle erforderlichen Schritte, um die Sicherungsmaßnahme aufheben und die finanziellen Mittel freigeben zu lassen. Ein formeller Einspruch wird vorbereitet und fristgerecht eingereicht“, erklärte PAŻP.
Hintergrund ist ein Urteil des Brüsseler Gerichts erster Instanz vom 1. April 2026. Demnach muss Polen rund 64 Millionen Dosierungen COVID-19-Impfstoff von Pfizer abnehmen und dafür 1,3 Milliarden Euro zahlen. Hinzu kommen Prozesskosten von rund 40 Millionen Euro.
Pfizer hat 2025 weltweit einen Umsatz von mehr als 62,5 Milliarden US-Dollar und einen Nettogewinn von über 18 Milliarden US-Dollar erzielt. Die Polnische Flugsicherungsagentur wies dagegen in ihrem jüngsten verfügbaren Jahresabschluss für 2024 Umsatzerlöse von 320 Millionen Euro und einen Nettogewinn von 26 Millionen Euro aus.
WP/bankier/ps