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Pfizer gegen Polen: Polnische Flugsicherungsagentur legt in Brüssel Widerspruch gegen Pfändung ihrer Gelder ein

17.07.2026 20:30
Hintergrund ist der Rechtsstreit zwischen dem Pharmakonzern Pfizer und der polnischen Regierung. Es geht um während der Coronavirus-Pandemie bestellte, aber nicht abgenommene COVID-19-Impfstoffe.
Sitzung der Europischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) in Brssel, Belgien.
Sitzung der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) in Brüssel, Belgien.CC BY 2.0

Die Polnische Flugsicherungsagentur hat beim Gericht in Brüssel formell Widerspruch gegen die Pfändung der ihr zustehenden Gelder eingelegt. „Im Zusammenhang mit der Pfändung der Forderungen der PAŻP aus Streckengebühren in einem Gerichtsverfahren, das in keinerlei Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur steht, setzt die PAŻP ihre rechtlichen Schritte zur Aufhebung der Sicherungsmaßnahme und Freigabe der Finanzmittel fort. Beim Gericht in Brüssel wurde formell Widerspruch gegen die Pfändung der der PAŻP zustehenden Gelder eingelegt“, erklärte die Agentur am Freitag.

Die Polnische Flugsicherungsagentur (PAŻP) wurde bereits vergangene Woche von der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) über die Pfändung ihrer Forderungen aus Streckengebühren informiert. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil im Rechtsstreit Pfizer gegen Polen. Wie die Agentur betonte, stehe das Verfahren in keinem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit. Die Pfändung der Gelder sei Folge der Rolle von Eurocontrol als Vollstreckungsstelle.

Die Agentur versicherte zugleich, sie unternehme „alle verfügbaren Schritte zum Schutz ihrer Rechte“. Diese würden in enger Zusammenarbeit mit dem polnischen Staat, der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Polen sowie weiteren nationalen und internationalen Beteiligten geführt. Als nächster Verfahrensschritt sei nach Angaben der PAŻP für Mitte August eine vorbereitende Gerichtsverhandlung angesetzt. „Parallel dazu arbeitet die Regierung an Maßnahmen, um eine den Einnahmen aus den Streckengebühren entsprechende Liquidität sicherzustellen“, erklärte die PAŻP.

Hintergrund ist ein Urteil des Brüsseler Gerichts erster Instanz vom 1. April 2026. Demnach muss Polen rund 64 Millionen Dosierungen COVID-19-Impfstoff von Pfizer abnehmen und dafür 1,3 Milliarden Euro zahlen. Hinzu kommen Prozesskosten von rund 40 Millionen Euro. Pfizer hat 2025 weltweit einen Umsatz von mehr als 62,5 Milliarden US-Dollar und einen Nettogewinn von über 18 Milliarden US-Dollar erzielt. Die Polnische Flugsicherungsagentur wies dagegen in ihrem jüngsten verfügbaren Jahresabschluss für 2024 Umsatzerlöse von 320 Millionen Euro und einen Nettogewinn von 26 Millionen Euro aus.

PAP/PR/ps

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