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Streit um Patientenschutz: Staatspräsident Nawrocki blockiert „Lex Scharlatan“

21.08.2026 11:57
Polens Präsident Nawrocki lässt die „Lex Scharlatan“ vor dem Inkrafttreten vom Verfassungsgericht prüfen. Regierung, Patientenbeauftragter und Ärztekammern warnen vor einer Schutzlücke, der Präsident sieht verfassungsrechtliche Risiken und kündigt ein eigenes Strafgesetz gegen gefährliche Pseudotherapien an.
Pacjent w ramach programu otrzymuje zestaw badań  dopasowany do wieku, płci i stylu życia
Pacjent w ramach programu otrzymuje zestaw badań – dopasowany do wieku, płci i stylu życiaShutterstock/Monkey Business Images

Warschau - Polens Präsident Karol Nawrocki hat die sogenannte „Lex Scharlatan“ dem Verfassungsgericht zur präventiven Kontrolle vorgelegt. Die Novelle zum Gesetz über Patientenrechte und den Patientenbeauftragten tritt damit bis zu einer Entscheidung des Gerichts nicht in Kraft. Der Vorgang ist der jüngste Fall im Dauerkonflikt zwischen Präsident und Regierung.

Die Regierung wollte mit dem Gesetz laut eigener Darstellung schärfer gegen gefährliche pseudomedizinische Praktiken vorgehen. Vorgesehen waren unter anderem öffentliche Warnungen des Patientenbeauftragten, Sofortanordnungen gegen schädliche Angebote und hohe Geldstrafen bei Verletzung kollektiver Patientenrechte. Erfasst werden sollten etwa Angebote, die Patienten über angebliche Diagnose- oder Heilmethoden täuschen, sie von wirksamer Behandlung abbringen oder besonders gefährdete Gruppen wie Minderjährige, Krebspatienten und schwer Kranke betreffen.

"Zweck richtig, gewählte Mittel potentiell verfassungswidrig"

Nawrocki erklärte, der Zweck der Vorlage sei richtig, die gewählten Mittel könnten aber verfassungswidrig sein. In seiner Begründung sagte er, die Regierung habe „in eine Gruppe, die sogenannten Scharlatane, tatsächlich gefährliche, der Gesundheit schadende Verrückte sowie Tausende polnische Firmen und Personen eingeordnet, die sich mit Kräuterkunde, gesunder Ernährung oder komplementärer Medizin befassen“. 

Als Hauptproblem nannte Nawrocki die vorgesehenen Vollzugsmechanismen. Das Gesetz erlaube Strafen und Sperren vor einem rechtskräftigen Gerichtsurteil, sagte er. „Ein Unternehmer kann bankrottgehen, bevor er ein Gericht erlebt.“ Zudem entscheide über angebliche medizinische Desinformation ein einzelner Beamter, ohne dass unabhängige medizinische Experten zwingend beteiligt seien. Das könne die Freiheit wirtschaftlicher Tätigkeit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen.

Regierungschef Tusk: "Statt auf der Seite der Kranken steht Nawrocki auf der Seite der Scharlatane"

Das Gesundheitsministerium wies diese Darstellung zurück. Die Novelle sei nicht gegen Unternehmen gerichtet, die etwa Kräuter, Massagen oder Ernährungsberatung anbieten, solange sie nicht die Heilung schwerer Krankheiten versprechen oder Patienten zum Verzicht auf medizinische Therapie drängen. Gesundheitsministerin Jolanta Sobierańska-Grenda betonte, an der Vorlage hätten Ärzte, Experten, Patientenorganisationen und der Patientenbeauftragte gearbeitet. Ihr gemeinsames Ziel sei gewesen: „Der Patient soll sicher sein, und der Staat soll Instrumente haben, um sich auf seine Seite zu stellen.“

Ministerpräsident Donald Tusk kritisierte Nawrocki scharf. „Es ist schwer zu glauben, aber Karol Nawrocki hat ein Gesetz blockiert, das Patienten vor Betrügern, Erpressungen und gefährlichen ungeprüften Therapien schützt“, schrieb er auf X. „Statt auf der Seite der Kranken stand er auf der Seite der Scharlatane.“


"Tiefe Trauer und Unverständnis"

Der Patientenbeauftragte Bartłomiej Chmielowiec erklärte, er habe die Entscheidung mit „tiefer Traurigkeit und Unverständnis“ aufgenommen. Ohne die neuen Vorschriften werde der Raum für gefährliche Aktivitäten von Scharlatanen und medizinischen Betrügern größer. Auch Ärztekammern äußerten Enttäuschung. Die Warschauer Ärztekammer erklärte zugleich, wichtig sei, dass das Problem der Scharlatanerie und Pseudomedizin als dringende Aufgabe des Staates anerkannt worden sei. Die oberste Ärztekammer forderte alle politischen Seiten auf, rasch wirksame Regeln zum Schutz der Patienten zu schaffen.

Nawrocki kündigte einen eigenen Gesetzentwurf an. Sein Sprecher Rafał Leśkiewicz erklärte, geplant sei ein neuer Straftatbestand: das Drängen zu gefährlichen Gesundheitsentscheidungen. Wer Kranke zum Verzicht auf angeordnete medizinische Behandlung oder zu gefährlichen Praktiken verleite, solle mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Bei Kindern, Schwangeren, Krebspatienten oder schwer Kranken seien drei Monate bis fünf Jahre Haft vorgesehen. Bei schwerer Gesundheitsschädigung drohten bis zu zehn Jahre, beim Tod eines Patienten zwei bis 15 Jahre Haft. Über Schuld und Strafe solle ein unabhängiges Gericht entscheiden, nicht eine Verwaltungsbehörde.

Virologin: "Schlechteste Lösung für Patienten"

Die Regierungsnovelle war schon in der Konsultation umstritten. Gegner, darunter Vertreter sogenannter alternativer oder nichtkonventioneller Medizin, warnten vor Eingriffen in Meinungsfreiheit, Forschungsfreiheit, Patientenautonomie und Gewerbefreiheit. Eine Delegation von Befürwortern sogenannter nichtkonventioneller Medizin übergab der Präsidentenkanzlei eine Petition; zu ihr gehörte auch Jerzy Zięba, der 2023 wegen Beleidigung und Verleumdung von Ärzten verurteilt wurde.

Die Virologin und Immunologin Agnieszka Szuster-Ciesielska bezeichnete Nawrockis Vorgehen als die schlechteste Lösung für Patienten. Sie verwies darauf, dass eine 2025 auf demselben Weg dem Verfassungsgericht vorgelegte Novelle zu Patientenrechten bis heute keinen Verhandlungstermin habe. Eine solche Vorlage könne bedeuten, dass ein Gesetz „in den Gefrierschrank gelegt“ werde, „man weiß nicht für wie lange“. Zum Begriff „komplementäre Medizin“ sagte sie: „Ich kenne nur eine Medizin: die akademische; Evidence-Based Medicine - evidenzbasierte Medizin. Es gibt keine andere.“

PAP/adn

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