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Begrenzte Entkriminalisierung von Abtreibungen

21.10.2026 06:40
Das polnische Parlament hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur begrenzten Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen mit Zustimmung der betroffenen Frau gebilligt. Die Regelung betrifft auch die Unterstützung bei einem Schwangerschaftsabbruch, unter anderem bei schweren Fehlbildungen des Fötus.
217 Abgeordnete haben fr den Entwurf gestimmt, 213 dagegen. Drei enthielten sich. Das Gesetz geht jetzt in den Senat. Der Gesetzentwurf wurde im Juli 2024 von Abgeordneten der Regierungskoalition von Ministerprsident Donald Tusk eingebracht, hatte aber keine Mehrheit erhalten.
217 Abgeordnete haben für den Entwurf gestimmt, 213 dagegen. Drei enthielten sich. Das Gesetz geht jetzt in den Senat. Der Gesetzentwurf wurde im Juli 2024 von Abgeordneten der Regierungskoalition von Ministerpräsident Donald Tusk eingebracht, hatte aber keine Mehrheit erhalten. PAP/Paweł Supernak

217 Abgeordnete haben für den Entwurf gestimmt, 213 dagegen. Drei enthielten sich. Das Gesetz geht jetzt in den Senat. Der Gesetzentwurf wurde im Juli 2024 von Abgeordneten der Regierungskoalition von Ministerpräsident Donald Tusk eingebracht, hatte aber keine Mehrheit erhalten. Er sieht Änderungen am Strafgesetzbuch vor. Demnach sollen die Bestimmungen gestrichen werden, nach denen ein Schwangerschaftsabbruch mit Zustimmung der Frau mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann.

Auch die Beihilfe zu einem rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch sowie die Überzeugung einer Frau, einen solchen Eingriff vorzunehmen, sollen nicht mehr mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass Ärzte, Pflegekräfte und Hebammen keine Straftat begehen, wenn ein Schwangerschaftsabbruch auf einen medizinisch notwendigen Eingriff zurückgeht, der dazu dient, „eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau abzuwenden“.

Die Regelung soll auch Fälle erfassen, in denen pränatale Untersuchungen oder andere medizinische Befunde mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere und irreversible Fehlbildungen des Fötus oder eine unheilbare, lebensbedrohliche Erkrankung des ungeborenen Kindes erkennen lassen.

Derzeit ist ein Schwangerschaftsabbruch zulässig, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Frau gefährdet. Eine zeitliche Begrenzung gibt es in diesen Fällen nicht. Auch nach einer Straftat, etwa einer Vergewaltigung oder einem Inzest, ist ein Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.

Abtreibungen bei Fehlbildungen des Fötus

Die Abgeordneten haben am Dienstag auch für einen Gesetzentwurf gestimmt, der den Schwangerschaftsabbruch bei Fehlbildungen des Fötus wieder ermöglichen soll. 233 Abgeordnete stimmten dafür, 203 dagegen. Ein Abgeordneter enthielt sich.

Schwangerschaftsabbrüche aufgrund schwerer und irreversibler Fehlbildungen des Fötus oder einer unheilbaren, lebensbedrohlichen Erkrankung des ungeborenen Kindes sind seit Januar 2021 nicht mehr zulässig. Vorausgegangen war die Veröffentlichung eines Urteils des Verfassungsgerichts, das diese Möglichkeit für verfassungswidrig erklärt hatte. Das Urteil löste landesweite Proteste aus.

IAR/PR/ps

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