Polen lockert die wegen der Corona-Epidemie verhängten Auflagen für Pendler an der Grenze. Ab dem 4. Mai müssten polnische Bürger, die in Deutschland , der Slowakei, Tschechien oder Litauen arbeiten oder studieren, bei einer Rückkehr nach Polen nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne, schrieb Ministerpräsident Mateusz Morawiecki letzte Woche auf Facebook.
Bei der Einreise müssen sie den Grenzschutzbeamten jedoch die Tatsache dokumentieren, dass sie zu Erwerbs-, Geschäfts- oder Bildungszwecken reisen (dies gilt nicht für Personen, die einen medizinischen Beruf ausüben oder in Sozialhilfezentren beschäftigt sind).
Die Grenzkontrolle an der EU-Binnengrenze wurde bis zum 13. Mai 2020 verlängert.
Die Grenze zu Deutschland, Tschechien, der Slowakei und Litauen kann nur an bestimmten Stellen überschritten werden. Die Kontrollen an See- und Flughäfen werden fortgesetzt.
Berufskraftfahrer sind von der Kontrolle ausgenommen. Sie unterliegen auch nach ihrer Ankunft in Polen keiner obligatorischen 14-tägigen Quarantäne. Die Quarantänepflicht gilt auch nicht beim Überqueren der polnischen Grenze für Arbeiten auf einem Bauernhof, der sich auf beiden Seiten der polnischen Grenze befindet.
pap/ps