Deutsche Redaktion

ZDF hat sich bis heute für "polnische Vernichtungslager" nicht entschuldigt

17.06.2020 12:05
Nun sollen sich die die Rechts- und Kulturausschüsse des Europäischen Parlaments damit befassen.
Siedziba ZDF w Berlinie
Siedziba ZDF w BerlinieShutterstock/cbies

Die Rechts- und Kulturausschüsse des Europäischen Parlaments werden sich mit dem Versäumnis des deutschen ZDF-Fernsehens befassen, das Urteil des polnischen Gerichts über die Entschuldigung für den Begriff "polnische Vernichtungslager" auszuführen.

Der Prozess gegen den deutschen Fernsehkanal wurde von dem ehemaligen Auschwitz-Gefangenen Karol Tendera eingeleitet. Auf Ersuchen des Rechtsanwalts Lech Obara befasst sich der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments mit der Angelegenheit. Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Ryszard Czarnecki, erklärt gegenüber dem polnischen Rundfunk, dass die Internationalisierung dieses Themas ein Erfolg sei.

Im vergangenen Jahr verklagte der seit dem verstorbene Karol Tendera das ZDF wegen des Begriffs "Polnische Vernichtungslager in Majdanek und Auschwitz", der auf der Fernsehwebsite erschienen war. Nach einem dreijährigen Gerichtsverfahren hat das Berufungsgericht in Krakau im Jahr 2016 gesetzlich anerkannt, dass eine solche Formulierung eine historische Lüge sei und das individuelle Eigentum von Karol Tendera verletzte. Das Gericht rief das ZDf auf, sich auf seiner Homepage zu entschuldigen. Das Urteil wurde jedoch bis jetzt nicht umgesetzt.

Der Fall traf als Nächstes an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im vergangenen Sommer entschied er, dass das Urteil des Krakauer Gerichts in Deutschland nicht vollstreckt werden könne, da dies "eine offensichtliche Verletzung des Grundrechts auf Meinungs- und Medienfreiheit" sei.

Der Rechtsanwalt Lech Obara beantragte im Namen der Patria Nostra-Vereinigung und des polnischen Bundes der KZ-Häftlinge beim EP-Petitionsausschuss eine Bitte, sich mit der Angelegenheit zu befassen. Er argumentierte, dass das BGH-Urteil einen Verstoß gegen das EU-Recht darstelle. Der Petitionsausschuss entschied, dass der Fall im Europäischen Parlament behandelt werden sollte. Er wird auch die Europäische Kommission über den Fall informieren.


pap/ps