Deutsche Redaktion

Regierung kürzt Leistungen für ukrainische Flüchtlinge

30.11.2022 09:47
Der neuen Gesetzesänderung zufolge sollen diese einen Teil der Kosten für ihre Gemeinschaftsunterkünfte übernehmen.
Die polnische Regierung hat am Dienstag Leistungen fr ukrainische Kriegsflchtlinge gekrzt.
Die polnische Regierung hat am Dienstag Leistungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge gekürzt. PAP/Darek Delmanowicz

Der Änderungsentwurf sieht vor, dass Flüchtlinge, die sich länger als 120 Tage in Polen aufhalten, ab dem 1. März 2023 für die Gemeinschaftsunterkünfte 50 Prozent der Kosten tragen müssen, allerdings nicht mehr als 8,56 Euro pro Person und Tag.

Ab demselben Datum müssen Flüchtlinge, die sich länger als 180 Tage im Land aufhalten, 75 Prozent der Kosten für ihre Versorgung selbst tragen, bis zu einem Höchstbetrag von 12,84 Euro pro Person und Tag. Die Kriegsflüchtlinge müssen auch eine nationale Identifikationsnummer (PESEL) haben, um nach 120 Tagen weiterhin eine Gemeinschaftsunterkunft nutzen zu können.

Behinderte, Rentner, Kinder, Schwangere und Eltern von Säuglingen unter einem Jahr, Personen mit drei oder mehr Kindern sowie Personen in einer schwierigen finanziellen Lage werden von den Gebühren befreit.

Die Sozialleistungen für Flüchtlinge, die Polen verlassen, werden dem neuen Gesetzesentwurf nach eingestellt. Sollte ihre Abwesenheit über 30 Tage dauern, verlieren sie das Recht, sich in Polen aufzuhalten und weiterhin Leistungen zu erhalten. 


PAP/ps