Am 14. April verabschiedete der Sejm ein Gesetz über die Einrichtung der Staatlichen Kommission zur Untersuchung russischer Einflüsse auf die innere Sicherheit der Republik Polen von 2007 bis 2022. Der Senat hat den Entwurf jedoch abgelehnt. Am vergangenen Freitag stimmte der Sejm gegen den Senatsbeschluss. Am Montag wurde das Gesetz von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet. Am Dienstag wurde es im Gesetzblatt veröffentlicht. Am Mittwoch ist das Gesetz in Kraft getreten.
„Solange es eine demokratische Mehrheit im Senat gibt, wird hier kein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, daran gibt es nicht den geringsten Zweifel“, sagte Grodzki. Er fügte hinzu, dass „die Einrichtung von Kapuzengerichten oder Inquisitionsgerichten ein Neobolschewismus ist, der uns nicht nur auf das Niveau von Belarus, sondern wahrscheinlich auch von Nordkorea zurückbringt“.
Geht es nach Politikern der Opposition und Kritikern des Ausschusses, ist das Gesetz zur Einrichtung der neuen Kommission verfassungswidrig. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Regierung den Ausschuss dazu missbrauchen wird, um politische Gegner im Vorfeld der anstehenden Parlamentswahlen zu diffamieren.
PAP/jc