Der Staat solle nicht mehr wie bisher die Pensions- und andere Sozialversicherungen für Geistliche bezahlen. Das Kabinett beauftragte fünf Minister damit, gemeinsam die Änderung des Finanzierungssystems für den sogenannten Kirchenfonds vorzubereiten.
Tusk erklärte, seine Regierung wolle die Beziehung zwischen Staat und Kirche „zivilisieren“. Bei der Reform gehe man von der Verantwortung der Mitglieder für ihre Kirchen aus. Die Entscheidung über die Bezahlung der Religionsgemeinschaften müsse „bei den Gläubigen liegen, nicht beim Staat“.
Aus Polens Staatshaushalt floss 2023 eine Rekordsumme von knapp 50 Millionen Euro in den Kirchenfonds. Er wurde 1950 als Ausgleich für die damalige Enteignung der Religionsgemeinschaften geschaffen. Aus dem Fonds werden Beiträge für die Pensionen und andere Sozialversicherungen eines Großteils der Geistlichen aller Konfessionen sowie Instandhaltungskosten für Kirchen bezahlt.
In Polen gibt es keinen Kirchenbeitrag. Die Konfessionen finanzieren sich ansonsten vor allem durch Kollekten und Spenden.
Quelle: Vatican News/PAP/jc