Deutsche Redaktion

E-Zigaretten nicht für Minderjährige

21.01.2025 17:00
Nikotinfreie elektronische Zigaretten und Einwegzigaretten, Erhitzer und Nachfüllpatronen sowie Tabakbeutel sollen für Minderjährige verboten werden. Dies sieht ein vom Gesundheitsministerium ausgearbeiteter und von der Regierung verabschiedeter Gesetzesentwurf vor.
Mit dem Verbot des Verkaufs von E-Zigaretten an Minderjhrige wollen wir das sehr gefhrliche Phnomen verhindern, dass sich junge Menschen an das Rauchen von Zigaretten gewhnen, erklrte Gesundheitsministerin Izabela Leszczyna auf einer Pressekonferenz.
„Mit dem Verbot des Verkaufs von E-Zigaretten an Minderjährige wollen wir das sehr gefährliche Phänomen verhindern, dass sich junge Menschen an das Rauchen von Zigaretten gewöhnen", erklärte Gesundheitsministerin Izabela Leszczyna auf einer Pressekonferenz. Aleksandr Yu/Shutterstock.com

Auf einer Konferenz im Anschluss an die Ministerratssitzung am Dienstag wies die Gesundheitsministerin darauf hin, dass derzeit Einweg- und wiederverwendbare E-Zigaretten unter anderem in Automaten in der Nähe von Schulen erhältlich sind. Der Entwurf siehe daher ein Verbot des Verkaufs von nikotinfreien E-Zigaretten in Verkaufsautomaten und über das Internet sowie ein Verbot der Werbung dafür vor. Die gleichen Regeln sollen auch für Nikotinbeutel gelten. Bei der Nutzung von E-Zigaretten werden auch die gleichen Beschränkungen wie für normale Zigaretten gelten.

Bisher waren nikotinfreie Liquids nicht meldepflichtig beim Chemieamt. Nach den Änderungen muss die Zusammensetzung der Flüssigkeit an die geltenden Vorschriften angepasst werden. Es dürfen keine mutogenen, krebserregenden oder die Reproduktionsfähigkeit beeinträchtigenden Stoffe enthalten sein, betonte Izabela Leszczyna.

Einem gefährlichen Phänomen vorbeugen 

„Mit dem Verbot des Verkaufs von E-Zigaretten an Minderjährige wollen wir das sehr gefährliche Phänomen verhindern, dass sich junge Menschen an das Rauchen von Zigaretten gewöhnen", erklärte Gesundheitsministerin auf einer Pressekonferenz. „Dies führt, wie zahlreiche Studien bestätigten, im späteren Leben zur Abhängigkeit von Tabakprodukten", erklärte sie.

Herstellern und Importeuren von neuartigen Tabakerzeugnissen wird es nach den neuen Rechtsvorschriften nicht gestattet sein, den Produkten spezifische Aromen beizumischen. Unser Ziel ist es, die Gesundheit zu schützen, und es gibt keinen besseren Weg, als gemeinsam und konsequent zu handeln, das heißt die wirtschaftlichen Auswirkungen zu verringern, die physische Verfügbarkeit zu reduzieren und die Attraktivität des Produkts zu verringern. Dies sind die drei Maßnahmen, die wir in unserem Änderungspaket ergreifen“, erklärte Izabela Leszczyna.  

Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich 

Die Änderungen betreffen das Gesetz über den Schutz der Gesundheit vor den Folgen von Tabak und Tabakerzeugnissen. Leszczyna fügte hinzu, dass die Lösungen der Europäischen Kommission gemeldet werden müssen, was drei Monate dauert. Sie hoffe, dass der Sejm nach dieser Zeit die Gesetzgebung einstimmig verabschieden werde.

PR/ps


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