Deutsche Redaktion

Aussetzung des Asylrechts so lange wie nötig

28.03.2025 08:45
Premierminister Donald Tusk erinnerte daran, dass nach dem Gesetz über die Gewährung von Schutz für Ausländer das Recht, internationalen Schutz zu beantragen, vorübergehend für 60 Tage ausgesetzt werden kann
Donald Tusk na granicy
Donald Tusk na granicyJACEK DOMINSKI/REPORTER/East News

Seit gestern ist ein Erlass der Regierung in Kraft, der das Recht auf Beantragung von internationalem Schutz an der Staatsgrenze zu Belarus vorübergehend einschränkt. Zuvor, am Mittwoch, hatte der Präsident das sogenannte Asylgesetz unterzeichnet, das eine solche Einschränkung vorsieht. Es soll für 60 Tage in Kraft bleiben.

Premierminister Donald Tusk erinnerte daran, dass nach dem Gesetz über die Gewährung von Schutz für Ausländer das Recht, internationalen Schutz zu beantragen, vorübergehend für 60 Tage ausgesetzt werden kann. „Danach muss es verlängert werden. Auch dafür ist ein Beschluss des Parlaments erforderlich. Wir werden es so lange verlängern, wie es nötig ist“, versicherte der Premierminister.

Die Kanzlei des Premierministers betont, dass die beschlossene Lösung eine Destabilisierung der internen Situation auf polnischem Gebiet verhindern solle.

iar/kk

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