Der deutsche Fernsehsender ZDF focht die Anfang Februar vom Landgericht Mainz erlassene Vollstreckungsklausel für das Urteil des Berufungsgerichts in Krakau an, das dem ZDF anordnet, eine Entschuldigung für die Verwendung der Formulierung "polnische Todeslager" vorzubringen.
Die Juristen des Fernsehsenders argumentieren, das Urteil des polnischen Gerichts sei abzulehnen, da es der deutschen öffentlichen Ordnung widerspreche.
Das Berufungsgericht in Krakau erließ am 22. Dezember 2016 ein Urteil, das den deutschen Fernsehsender ZDF dazu verpflichtete, sich bei Karol Tendera, dem ehemaligen Häftling im Vernichtungslager Auschwitz, für die Verwendung im Jahre 2013 der Formulierung "polnische Todeslager" zu entschuldigen. Die Entschuldigung war auf der Internetseite von ZDF 30 Tage lang zu sehen.
Der Fernsehsender veröffentlichte jedoch nur einen Link zum Material mit der Überschrift "Entschuldigung bei Karola Tendera". Das Material wurde als Grafik veröffentlicht, so dass es mit einer Internet-Suchmaschine nicht gefunden werden konnte. Angesichts solcher Maßnahmen beantragte der Rechtsanwalt Lech Obara, der Bevollmächtigte von Karol Tendera, bei einem deutschen Gericht die Erlassung einer Vollstreckungsklausel für das Urteil des Krakauer Gerichtes. Das Landgericht Mainz hat diesem Antrag stattgegeben. Und gerade diese Entscheidung wurde von ZDF angefochten.
Der Rechtsanwalt Lech Obara meint, "die Beschwerde von ZDF sei unbegründet und sie sollte wirkungslos bleiben". Laut ihm laufe die Argumentation des deutschen Fernsehsenders darauf hinaus, die Rechtsmäßigkeit des Urteils des polnischen Gerichts in Frage zu stellen. – Mit anderen Worten hat das deutsche Gericht die Richtigkeit des Urteils des polnischen Gerichtes zu beurteilen" - so Obara. "Das ist gemäß Artikel 36 der Verordnung des Europarates unzulässig" - sagte der Anwalt in einem Interview für TVP Info.