Am Montag hat der polnische Präsident Vorschriften unterzeichnet, die die Fernarbeit zu einer offiziell anerkannten Arbeitsform machen. Fernarbeit ist nach dem neuen Gesetz an einem vom Arbeitnehmer bestimmten Ort möglich sowie zu vereinbarten Zeiten auch in der Wohnung des Arbeitnehmers.
Nach der Änderung des Arbeitsrechts umfasst die Fernarbeit sowohl die Arbeit von zu Hause aus als auch die Arbeit im Hybridmodus. In besonderen Fällen, z. B. bei einem Ausnahmezustand wie einer Epidemie, einem Brand oder einer Überschwemmung des Arbeitsplatzes, kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zur Fernarbeit auffordern.
Fernarbeit kann zudem auf Antrag des Arbeitnehmers für bis zu 24 Tage pro Kalenderjahr geleistet werden, insbesondere bei der Betreuung von Kleinkindern oder behinderten Menschen.
Die neuen Regelungen treten zwischen zwei und acht Wochen nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
PAP/ps