Duda betonte, dass das Verfahren in Übereinstimmung mit verfassungsrechtlichen Normen durchgeführt werde und als „präsidiales Verfahren” gelten solle. Er werde die ersten Schritte beim Generalstaatsanwalt unternehmen, der die Begnadigung entscheiden müsse.
Erneute Begnadigung
Kamiński und Wąsik waren im Dezember in einem Berufungsverfahren von einem Warschauer Bezirksgericht wegen Amtsmissbrauchs zu zwei Jahren Haft verurteilt worden und sollten ihre Strafe antreten. Duda hatte die beiden nach einem ersten Verfahren 2015 begnadigt. Das Oberste Gericht hatte diese Begnadigung aber für nicht rechtmäßig erklärt, da seinerzeit das Berufungsverfahren noch lief. Duda kündigte am Donnerstag an, er wolle Kamiński und Wąsik ein zweites Mal begnadigen.
„Ich fordere expressis verbis, dass der Generalstaatsanwalt die Herren sofort freilässt - denn es ist nur seine Entscheidung in diesem Moment, er hat vollen Spielraum für eine solche Entscheidung”, äußerte Duda am Donnerstag. Er hoffe, dass dies die Inhaftierung und den Hungerstreik der beiden Politiker beenden werde.
In einer Erklärung bezeichnete Duda die Inhaftierung von Kamiński und Wąsik als „die ersten politischen Gefangenen in Polen seit 1989". Er kritisierte die Geschwindigkeit des Gerichtsverfahrens und die Brutalität des Vorgehens der Behörden als ungewöhnlich für polnische Verhältnisse.
Quelle: PAP/dpa/jc