Deutsche Redaktion

Entlassung des Chefs der Zentralbank verfassungskonform

11.01.2024 18:00
Der Chef der polnischen Zentralbank, Adam Glapinski, kann nicht entlassen werden, erklärte das polnische Verfassungsgericht (TK) am Donnerstag. Wie das Gericht hinzufügte, würde ein solcher Akt gegen die Verfassung verstoßen. 
Adam Glapiński
Adam GlapińskiPAP/Tytus Żmijewski

Die neue Regierung von Donald Tusk hat zuvor vorgeschlagen, Adam Glapiński vor den Staatsgerichtshof zu bringen, um angebliches Fehlverhalten zu untersuchen. Das Gericht sollte klären ob Glapiński den Prozess der Zinserhöhungen verzögert habe.

Die Entscheidung der Vorsitzenden des Verfassungsgerichts, Julia Przyłębska, bedeutet einen Rückschlag für die Bestrebungen der Regierung, Glapiński zu suspendieren. Przyłębska erklärte, dass das Gesetz über den Staatsgerichtshof zwar die Entlassung des Vorsitzenden der Zentralbank durch die Annahme eines Beschlusses des Parlaments mit absoluter Stimmenmehrheit zulässt, dies jedoch nicht mit der Verfassung vereinbar ist.


Quelle: PAP/jc