Deutsche Redaktion

“Der Senat wird keine Änderungen am Haushaltsplan vorschlagen”

19.01.2024 12:14
Der unabhängige Senator Krzysztof Kwiatkowski erinnerte daran, dass gemäß der polnischen Verfassung das Parlament nur dann aufgelöst werden kann, wenn Sejm und Senat den Haushalt nicht innerhalb von vier Monaten nach Einreichung durch die Regierung annehmen. „Ich versichere, dass diese Frist eingehalten wird“, so der Senator.
Ekonomiści odnieśli się też do kwestii ewentualnego skierowania przez  prezydenta ustawy budżetowej do Trybunału Konstytucyjnego
Ekonomiści odnieśli się też do kwestii ewentualnego skierowania przez prezydenta ustawy budżetowej do Trybunału KonstytucyjnegoShutterstock/Andrzej Rostek

Der Senat wird voraussichtlich keine Änderungen am Haushaltsentwurf vorschlagen, um eine zügige Annahme des Plans zu gewährleisten, sagt der unabhängige Senator Krzysztof Kwiatkowski. In einem Interview mit Polskie Radio 24 versicherte Kwiatkowski, dass es keinen Anlass für vorgezogene Wahlen geben wird.

Kwiatkowski erinnerte daran, dass gemäß der polnischen Verfassung das Parlament nur dann aufgelöst werden kann, wenn Sejm und Senat den Haushalt nicht innerhalb von vier Monaten nach Einreichung durch die Regierung annehmen. „Ich versichere, dass diese Frist eingehalten wird“, so der Senator.

Der Sejm hatte den Haushaltsentwurf gestern verabschiedet. Für das Jahr 2024 werden Einnahmen von 682 Milliarden Złoty und Ausgaben von 866 Milliarden Złoty erwartet, was einem Defizit von 184 Milliarden Złoty entspricht. Der Haushalt basiert auf einer erwarteten Wachstumsrate von drei Prozent und einer Inflationsrate von 6,6 Prozent. Er beinhaltet 30-prozentige Gehaltserhöhungen für Lehrer und 20-prozentige für den öffentlichen Dienst. Außerdem sind Finanzmittel für das Familienförderprogramm 800 Plus, die 13. und 14. Rentenzahlung sowie eine doppelte Rentenanpassung vorgesehen, falls die Inflation fünf Prozent übersteigt. Die Verteidigungsausgaben sollen über drei Prozent des BIP liegen.

Der Haushaltsentwurf geht nun an den Senat, der seine Sitzung am 24. und 25. Januar fortsetzt. Sollte der Senat Änderungen vorschlagen, muss der Entwurf erneut in den Sejm und könnte am 26. Januar in einer Plenarsitzung behandelt werden. Der Plan sieht vor, dass das Haushaltsgesetz dem Staatspräsidenten bis zum 29. Januar zur Unterschrift vorliegen soll.

IAR/PR24/d OW/w mk/adn