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Präsidialkanzlei: "Sejm-Resolution zum Verfassungsgericht ist rechtlich unwirksam"

07.03.2024 11:06
„Die Richter haben ihre Ämter angetreten, nachdem sie ordnungsgemäß gewählt und vereidigt wurden. Sie sind seit Jahren im Amt und können nur gemäß der gesetzlichen Vorschriften abberufen werden“, erklärte Paprocka. Sie stellte fest, dass der Sejm zu diesem Zeitpunkt nicht die Autorität habe, die Gültigkeit der Richterwahlen infrage zu stellen.
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Die Präsidialkanzlei reagiert auf die gestern verabschiedete Sejm-Resolution zum Verfassungsgericht mit Kritik. Die Resolution ziehe keine rechtlichen Konsequenzen nach sich, sagt Małgorzata Paprocka von der Präsidialkanzlei. In einer Erklärung im Ersten Programm des Polnischen Rundfunks betonte sie, dass dem Sejm die Befugnis fehle, die Wahl der Richter für ungültig zu erklären, und dass die Legislative verpflichtet sei, im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit zu agieren.

 „Die Richter haben ihre Ämter angetreten, nachdem sie ordnungsgemäß gewählt und vereidigt wurden. Sie sind seit Jahren im Amt und können nur gemäß den gesetzlichen Vorschriften abberufen werden“, erklärte Paprocka. Sie stellte fest, dass der Sejm zu diesem Zeitpunkt nicht die Autorität habe, die Gültigkeit der Richterwahlen infrage zu stellen.

Die gestern mit 240 zu 197 Stimmen angenommene Resolution soll, wie es im Dokument heißt, die rechtlichen Schwierigkeiten, die sich um die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts ranken, objektiv und unparteiisch angehen. Sie hebt hervor, dass Verstöße gegen die Verfassung und das Gesetz die Arbeit des Gerichts beeinträchtigt haben und dessen Fähigkeit, seine verfassungsmäßigen Pflichten zu erfüllen, untergraben.

Gemäß der Resolution sind Mariusz Muszyński, Justyn Piskorski und Jarosław Wyrembak nicht rechtmäßig als Richter des Verfassungsgerichts anzusehen, was eine rechtliche Beeinträchtigung zahlreicher Urteile des Gerichts zur Folge hat. Die Resolution appelliert an die Richter des Verfassungsgerichts, von ihren Positionen zurückzutreten und sich dem Prozess der demokratischen Transformation anzuschließen. Paprocka äußerte jedoch Zweifel, dass die Richter diesem Appell folgen werden.

IAR/adn