Der Sejm schickte zur weiteren Ausarbeitung einen Gesetzentwurf zur Anerkennung des Schlesischen als Regionalsprache. Dieses Projekt wird nun vom parlamentarischen Ausschuss für nationale und ethnische Minderheiten behandelt.
Durch die Änderung erhält der schlesische Dialekt den Status einer Regionalsprache, die neben der kaschubischen Sprache die zweite vom polnischen Recht anerkannte Regionalvariante des Polnischen wäre. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass zwei Vertreter der schlesischen Minderheit in die Gemeinsame Kommission der Regierung und der ethnischen und nationalen Minderheiten aufgenommen werden.
Die Autoren des Gesetzes argumentieren, dass Schlesisch vor allem aus Prestigegründen den Status einer Regionalsprache erhalten sollte. Sie weisen darauf hin, dass sich der schlesische Dialekt deutlich von der Landessprache unterscheidet, eine literarische Vielfalt und eine reiche Literatur aufweist. Nach der Verabschiedung der Novelle können Schulen Schlesisch unterrichten und anderen Unterricht in dieser Sprache durchführen.
iar/kk