Deutsche Redaktion

Kommunalwahlen: Bis zu einer Million Złoty Strafe für Verletzung der Wahlruhe

06.04.2024 09:52
Ab Mitternacht bis Sonntagabend ist die Publikation von Wahlwerbung oder Umfrageergebnissen verboten.
Wybory samorządowe 2024. KBW podała prawdopodobny termin ogłoszenia wyników
Wybory samorządowe 2024. KBW podała prawdopodobny termin ogłoszenia wynikówShutterstock/Niyazz

Ab Mitternacht gilt in Polen die Wahlruhe vor den Kommunalwahlen am Sonntag. Für die Missachtung der Wahlruhe, durch die Publikation von Wahlwerbung oder Umfrageergebnissen, droht bis zu einer Million Złoty Strafe. Das Verbot ist bis zum Abschluss der Wahl um 21:00 Uhr am Sonntag in Kraft.

Der Vorsitzende der Staatlichen Wahlkommission, Richter Sylwester Marciniak, betont die Wichtigkeit der Wahlruhe, trotz unterschiedlicher Meinungen dazu. "Diese Regelungen sind bindend. Sollte es zu unzulässiger Wahlwerbung oder der Veröffentlichung von Umfragen während dieser Zeit kommen, sind rechtliche Schritte unausweichlich", so Marciniak. Er verweist darauf, dass die Kommission eine Abschaffung der Wahlruhe befürwortet, da die Verfolgung von Verstößen im digitalen Zeitalter herausfordernd ist.

An diesem Sonntag wählen polnische Wähler die Aufgabe, ihre Vertreter in Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräten sowie Bürgermeister und Stadtpräsidenten zu wählen. Die Wahllokale sind zwischen 7:00 Uhr und 21:00 Uhr geöffnet.

Die Staatliche Wahlkommission behält sich das Recht vor, über eine Verlängerung der Wahlruhe zu entscheiden, sollte beispielsweise die Stimmabgabe in einem Wahllokal nicht möglich sein. Eine Verlängerung der Wahlruhe findet jedoch nicht statt, wenn Wähler vor 21:00 Uhr ankommen, aber aufgrund langer Warteschlangen ihre Stimme erst nach diesem Zeitpunkt abgeben können.

IAR/adn