Deutsche Redaktion

Aktivistinnen wegen Zerstörung des Denkmals der Meerjungfrau in Warschau angeklagt

08.10.2024 18:40
Zwei Aktivistinnen der Letzten Generation stehen vor Gericht. Sie haben das Denkmal der Warschauer Meerjungfrau mit orangener Farbe übergossen. 
Die Frauen, Julia P. und Marianna J., mssen sich nun wegen der Beschdigung eines geschtzten Kulturguts verantworten.
Die Frauen, Julia P. und Marianna J., müssen sich nun wegen der Beschädigung eines geschützten Kulturguts verantworten. Piotr Molecki/East News

Zwei Aktivistinnen stehen vor Gericht, nachdem sie das Denkmal der Warschauer Meerjungfrau mit orangener Farbe übergossen haben. Der Vorfall ereignete sich am 8. März und hat landesweit für Aufsehen gesorgt. Die Frauen, Julia P. und Marianna J., müssen sich nun wegen der Beschädigung eines geschützten Kulturguts verantworten. Die geschätzten Schäden belaufen sich auf über 361.000 Zloty (etwa 77.000 Euro). Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen sechs Monate bis zu acht Jahren Haft.

Die beiden Frauen sollen gemeinsam das 1938 errichtete Denkmal großflächig mit orangener Farbe übergossen haben.

Laut Angaben der Bezirksstaatsanwaltschaft Warschau weigerten sich die Angeklagten, eine Aussage zu machen, und wiesen die Vorwürfe zurück. Staatsanwalt Piotr Antoni Skiba erklärte, dass die Frauen vorsätzlich und in Absprache gehandelt hätten, um die Statue, das Brunnenbecken sowie den Sockel zu beschädigen.

Die Farbe, so betonte Skiba weiter, sei in den Stein eingedrungen und habe irreversible Schäden an der inneren Struktur verursacht. „Das Reinigungsteam konnte die Farbe zwar entfernen, doch auch die schützenden Beschichtungen der Statue wurden dabei beschädigt, sodass die Nixe nun ungeschützt den Witterungsbedingungen ausgesetzt ist“, so Skiba.


Das Denkmal, das die sagenumwobene Kriegerin und Schutzpatronin Warschaus darstellt, ist eines der bekanntesten Wahrzeichen der Stadt. Der Vorfall hat nicht nur in der polnischen Öffentlichkeit, sondern auch international für Empörung gesorgt. Viele betrachten die Tat als einen symbolischen Angriff auf ein nationales Heiligtum.

Den Angeklagten droht nun eine Strafe zwischen sechs Monaten und acht Jahren Gefängnis.


PAP/jc