Deutsche Redaktion

Aus Südafrika abgeschobene Attentäter trifft in Warschau ein

08.12.2024 15:00
Der in Polen geborene Rechtsextremist Janusz Waluś hat 1993 in Südafrika einen Anti-Apartheid-Führer ermordet. Am Samstag ist er ihm Rahmen eines Abschiebungsprozesses in Warschau eingetroffen. Polnische Steuerzahler werden für seine Rückkehr nicht aufkommen müssen, hat das polnische Außenministerium mitgeteilt.
Janusz Waluś bei der Verhrung 1997 .
Janusz Waluś bei der Verhörung 1997 .Foto: Reuters/Forum

Die Unterstützung bei der Rückkehr des südafrikanischen rechtsextremen Mörders Janusz Waluś nach Polen wird die polnischen Steuerzahler nicht finanziell belasten, hat das polnische Außenministerium zugesichert. Wie der Sprecher des Außenministeriums, Paweł Wroński, am Sonntag gegenüber Reportern erklärte, habe Waluś, der nur noch die polnische Staatsbürgerschaft besitzt, Anspruch auf die gleiche konsularische Unterstützung wie jeder andere polnische Bürger. „Wenn jemand ausgeraubt wird oder ohne Geld gestrandet ist, bieten unsere diplomatischen Vertretungen Hilfe an, etwa beim Kauf eines Rückflugtickets“, erklärte Wroński. „Es wird erwartet, dass dieses Geld den polnischen Steuerzahlern zu einem späteren Zeitpunkt zurückerstattet wird“, fügte er hinzu, ohne weitere Einzelheiten zu nennen.

Der in Polen geborene Rechtsextremist hat 1993 in der Nähe von Johannesburg einen Anti-Apartheid-Führer ermordet. Nach seiner Entlassung auf Bewährung und der anschließenden Entscheidung, ihn abzuschieben, ist er nach Polen zurückgekehrt. Der heute 71-Jährige war 1981 nach Südafrika eingewandert und hatte die dortige Staatsbürgerschaft erhalten. 2017 wurde sie ihm aufgrund seiner Verurteilung wegen des Mordes an dem prominenten schwarzen Politiker Chris Hani aberkannt. Damit blieb Waluś nur noch polnischer Staatsbürger.

Als er im November 2022 auf Bewährung freigelassen wurde, hat die Entscheidung breite Straßenproteste ausgelöst. Seine zweijährige Bewährungsfrist hat am Freitag geendet. Die südafrikanischen Behörden haben daraufhin beschlossen, ihn abzuschieben. Sie haben auch klargestellt, dass „die lokalen Steuerzahler, einschließlich der Witwe von Chris Hani, nicht für die Abschiebung dieser Person aufkommen werden“. Die Kosten würden von Polen getragen, hieß es weiter.

Der zum Zeitpunkt seines Todes 50-jährige Familienvater Hani war Generalsekretär der südafrikanischen kommunistischen Partei. Sie war damals Teil des Afrikanischen Nationalkongress (ANC). Er gilt als Held des Anti-Apartheid-Kampfes. Sein Todestag wird in Südafrika jährlich begangen.

PAP/ps

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