Deutsche Redaktion

Zwischen Meinungsfreiheit und Strafverfolgung: Streit um neues Hassrede-Gesetz

18.04.2025 11:51
Präsident Andrzej Duda hat das Gesetz zur Bekämpfung von Hassrede dem Verfassungsgericht in einem präventiven Prüfverfahren vorgelegt. Für die Entscheidung erntet er Kritik von den Regierungsparteien und Lob von der Opposition. Justizminister Bodnar sagt, er werde das Vorhaben weiterverfolgen.
Jedes dritte Mdchen und jeder vierte Junge ist laut einer Umfrage in diesem Jahr sexuell im Internet belstigt worden.
Jedes dritte Mädchen und jeder vierte Junge ist laut einer Umfrage in diesem Jahr sexuell im Internet belästigt worden.Apichart Poemchawalit/Shutterstock

Präsident Andrzej Duda hat das Gesetz zur Bekämpfung von Hassrede dem Verfassungsgericht in einem präventiven Prüfverfahren vorgelegt. Damit verzögert sich das Inkrafttreten der im März vom Sejm beschlossenen Neuregelung. Die Entscheidung sorgt für kontroverse Reaktionen in der politischen Landschaft.

"Vorschriften unpräzise"

Geht es nach der Präsidialkanzlei sei das Gesetz unpräzise und betreffe eine sehr delikate Materie. Der Staatspräsident habe keine andere Wahl gehabt.

"Es geht um reale menschliche Tragödien"

Die Regierungsparteien kritisieren die Haltung des Präsidenten scharf. Dariusz Wieczorek von der Linken betont, das Gesetz sei notwendig, um gezielt gegen Hetze – insbesondere im Internet – vorzugehen. „Es geht um reale menschliche Tragödien. Wer absichtlich diffamiert, muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte er.

Der Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung des Straftatbestands von Hassverbrechen um die Merkmale Alter, Geschlecht, Behinderung und sexuelle Orientierung vor. Zudem werden bestehende Definitionen im Strafrecht – etwa zu Diskriminierung, totalitärer Propaganda und Hassaufrufen – überarbeitet.

"Bestehendes Strafrecht ausreichend"

Andrzej Śliwka (PiS) hingegen lobte die Entscheidung des Präsidenten. Aus seiner Sicht birgt das Gesetz erhebliche Risiken für die Meinungsfreiheit: „Ich habe große Bedenken, dass die neuen Vorschriften instrumentalisiert werden könnten.“ Er hält das bestehende Strafrecht für ausreichend.

Justizminister Adam Bodnar widerspricht. Auf sozialen Medien betonte er, dass der Einsatz gegen Hassrede im Einklang mit der Verfassung stehe. „Das ist keine Ideologie, sondern ein Versuch, eines der drängendsten sozialen Probleme zu lösen“, schrieb Bodnar. Hassrede vergifte die öffentliche Kommunikation und fördere Gewalt. Er kündigte an, das Gesetzesvorhaben weiterzuverfolgen: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“, so Bodnar.

IAR/adn


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