Die Regelung erlaubt es den Behörden, weiterhin keine Asylanträge von Migranten entgegenzunehmen, die versuchen, illegal aus Belarus nach Polen zu gelangen. Bereits Ende März war das Asylrecht an dieser Grenze für zunächst 60 Tage ausgesetzt worden. Nun soll die Maßnahme verlängert werden.
Ausnahmen von der Regelung sind jedoch vorgesehen: Sie gelten für besonders schutzbedürftige Personen – darunter unbegleitete Kinder, schwangere Frauen, ältere Menschen sowie Personen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands besondere Betreuung benötigen. Auch Menschen, die „eindeutig nachweisen können, dass ihnen bei einer Rückführung nach Belarus ein ernsthafter Schaden droht“, dürfen weiterhin Schutz beantragen.
Ministerpräsident Donald Tusk hatte am Dienstag im Parlament für die Verlängerung geworben. „Ich weiß, dass das Asylrecht ein wichtiges Recht ist – aber nicht, wenn es von Russland, Belarus, Schmugglern und Gangstern missbraucht wird“, sagte der Regierungschef. Die derzeitige Migration habe eine extrem große Dimension angenommen und sei „in gewisser Weise eine Form der Aggression gegen Polen“, so Tusk weiter. „Für meine Regierung war es entscheidend, die Grenze sofort abzudichten, damit sich nie wieder die Situation ergibt, dass jeder, der will, nach Polen einreisen kann.“
Die Maßnahme wurde von mehreren Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiert. Amnesty International, die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte und Human Rights Watch (HRW) äußerten Bedenken, dass das Gesetz gegen internationale Schutzstandards verstoße.
Die polnische Regierung verteidigt ihr Vorgehen mit dem Verweis auf die hybride Kriegsführung, in der Belarus und Russland gezielt Migranten einsetzen würden, um Druck auf die polnische Grenze auszuüben. Die Aussetzung des Asylrechts sei in dieser Situation ein notwendiges Instrument, so die Argumentation der Regierung.
IAR/jc