Nach Angaben der Ermittler besteht der Verdacht, dass Jaki während seiner Zeit als stellvertretender Justizminister seine dienstliche Pflichten verletzt haben könnte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als Aufseher über den Strafvollzug Einfluss auf Personalentscheidungen innerhalb des Justizvollzugs genommen zu haben.
Konkret soll Jaki den Generaldirektor des Strafvollzugs angewiesen haben, einen Beamten auf einen eigens geschaffenen Posten als stellvertretender Direktor des IT- und Kommunikationsbüros des Strafvollzugs zu versetzen. Durch die Abordnung habe der Beamte ein höheres Gehalt sowie das Recht erhalten, nach einer möglichen Tätigkeit im Justizministerium auf seinen bisherigen Posten zurückzukehren.
Besonders problematisch sei nach Auffassung der Ermittler, dass die Beförderung zu einem Zeitpunkt getroffen worden sei, als gegen den betreffenden Beamten bereits ein Disziplinarverfahren lief.
Über die Aufhebung der Immunität muss nun das Europäische Parlament entscheiden. Patryk Jaki weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bislang zurück.
IAR/jc