Deutsche Redaktion

EU-Kommission will Schutzstatus für Ukrainer verlängern

26.06.2026 11:36
Die EU-Kommission will den vorübergehenden Schutz für ukrainische Kriegsflüchtlinge bis zum 4. März 2028 verlängern. Gleichzeitig sollen neu einreisende Ukrainer, die nach ukrainischem Recht wehrpflichtig sind und das Land eigentlich nicht verlassen dürfen, künftig von diesem Schutz ausgeschlossen werden.
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Wie der EU-Innenkommissar Magnus Brunner erklärte, habe die ukrainische Regierung die EU ausdrücklich um diesen Schritt gebeten.

Von der Neuregelung wären ausschließlich neu einreisende Personen betroffen. Für die rund 4,4 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits unter dem Mechanismus des vorübergehenden Schutzes in der EU leben, ändere sich nichts, betonte Brunner.

Der Vorschlag muss noch einstimmig von den EU-Mitgliedstaaten angenommen werden. Anschließend soll er nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.

Der vorübergehende Schutz gewährt ukrainischen Staatsangehörigen unter anderem ein Aufenthaltsrecht sowie Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Bildungssystem in allen EU-Staaten. Nach Auffassung der Kommission sollte die EU jedoch langfristig zu einer dauerhaften Regelung für den Aufenthaltsstatus ukrainischer Flüchtlinge übergehen.

Kritik kam vom Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O'Flaherty. Er warnte davor, den Schutz diskriminierend und insbesondere nach dem Geschlecht zu gewähren. Ein EU-Beamter betonte dagegen, die geplante Regelung orientiere sich am ukrainischen Wehrrecht und schließe Betroffene nicht von anderen Formen internationalen Schutzes, etwa einem Asylverfahren, aus.


IAR/jc

 

Präsident unterzeichnet Gesetz zum Auslaufen von Sonderregeln für Ukrainer

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Der polnische Präsident Karol Nawrocki hat ein Gesetz unterzeichnet, das Sonderregelungen für ukrainische Staatsbürger in Polen schrittweise auslaufen lässt. In sozialen Netzwerken wurde daraufhin vielfach behauptet, die Sozialleistungen für Ukrainer würden vollständig abgeschafft. Eine genaue Analyse der verabschiedeten Vorschriften zeigt jedoch: Von einer kompletten Streichung der Unterstützung kann keine Rede sein.