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Polen 2027 vom EU-Migrationspakt ausgenommen

07.11.2026 06:00
Die Europäische Kommission hat die Ausnahmen vom Migrationspakt offiziell bekannt gegeben. Polen muss im kommenden Jahr weder Migranten aufnehmen noch Ausgleichszahlungen leisten. Wie bereits in diesem Jahr wird das Land auch 2027 nicht den Regelungen des Pakts unterliegen.
Polen muss sich somit nicht am Solidarittsmechanismus beteiligen. Das Land steht daher nicht vor der Wahl, entweder Migranten aus Staaten mit besonders hohem Zuwanderungsdruck aufzunehmen oder 20.000 Euro fr jede nicht aufgenommene Person zu zahlen.
Polen muss sich somit nicht am Solidaritätsmechanismus beteiligen. Das Land steht daher nicht vor der Wahl, entweder Migranten aus Staaten mit besonders hohem Zuwanderungsdruck aufzunehmen oder 20.000 Euro für jede nicht aufgenommene Person zu zahlen. Shutterstock

In Europa wächst der Druck, die Außengrenzen der EU wirksamer und konsequenter zu schützen. Auch in der Migrationspolitik hat sich die Position Polens zunehmend durchgesetzt. „Polen gehört zu den Mitgliedstaaten, die mit einer besonders schwierigen Migrationslage konfrontiert sind“, sagte EU-Migrationskommissar Magnus Brunner am Freitag. Wie er betonte, liege das vor allem daran, dass Polen eine große Zahl von Menschen aus der Ukraine aufgenommen habe. Hinzu kämen die Herausforderungen durch den Einsatz von Migration als politisches Druckmittel an der Grenze. An dieser Lage habe sich seit dem vergangenen Jahr nichts geändert. Die Bewertung des Migrationsdrucks bleibe daher unverändert.

Die Europäische Kommission sieht weiterhin Gefahren an der Ostgrenze der EU. Polen trägt nach wie vor die Hauptlast beim Schutz der Grenze zu Weissrussland, die von den Regimen in Minsk und Moskau für hybride Angriffe unter Einsatz von Migranten genutzt wird. Zudem hat Polen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen.

Polen muss sich somit nicht am Solidaritätsmechanismus beteiligen. Das Land steht daher nicht vor der Wahl, entweder Migranten aus Staaten mit besonders hohem Zuwanderungsdruck aufzunehmen oder 20.000 Euro für jede nicht aufgenommene Person zu zahlen. Warschau stand in ständigem Kontakt mit Brüssel und übermittelte Daten zur Lage an der Ostgrenze sowie zu den damit verbundenen Kosten.

Neben Polen können auch Österreich, Bulgarien, Kroatien, Tschechien und Estland mit einer Ausnahmeregelung rechnen. Im kommenden Herbst will die Europäische Kommission die Migrationslage in der EU erneut bewerten. Anschließend wird sie entscheiden, welche Länder 2028 vom Migrationspakt ausgenommen werden.

IAR/PR/ps

Außenminister Sikorski: Polen bleibt wegen ukrainischer Geflüchteter von Relokation befreit

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Sikorski machte deutlich, dass die Befreiung nicht dauerhaft sei, jedoch für mehrere Jahre gelten dürfte. Auch das Innenministerium bestätigte, dass der Antrag auf Befreiung vom Solidaritätsmechanismus bei der EU-Kommission eingegangen ist. Vizeinnenminister Maciej Duszczyk erwartet eine Zustimmung noch vor Jahresende.

Von der Leyen warnt vor neuen Migrationswellen

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