Deutsche Redaktion

Polnische Botschaft reagiert auf Manipulationen deutscher Medien

14.05.2020 11:45
Die deutsche Tageszeitung "Die Welt" hat gestern eine falsche Aussage der Vorsitzenden des polnischen Verfassungsgerichts veröffentlicht. Die Botschaft der Republik Polen in Berlin will, dass eine angemessene Richtigstellung in der Zeitung erscheint.
Julia Przyłębska
Julia PrzyłębskaPAP/Marcin Bielecki

In dem Artikel in "Die Welt" über die Reaktion in Polen auf die Aufhebung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union durch das Deutsche Verfassungsgericht heißt es unter anderem: "Mit einer umso größeren Zufriedenheit akzeptierte Przyłębska das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das polnische Verfassungsgericht soll auch über den Umfang der Zuständigkeit des EuGH entscheiden, d.h. ob es das Recht hat, sich über die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs zu beschweren", betonte die deutsche Tageszeitung mit Verweis auf die polnische Nachrichtenagentur PAP. Tatsächlich klang die Erklärung von Julia Przyłębska auf der Internetseite der polnischen Presseagentur vom 5. Mai anders.

"Das deutsche Verfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung, ähnlich wie das polnische Verfassungsgericht, u.a. in jüngsten Urteilen bestätigt, dass die nationalen Verfassungsgerichte das letzte Wort haben", das war die ursprüngliche Erklärung der Vorsitzenden, die sich in ihrer Aussage auf die deutsche Entscheidung des Verfassungsgerichts bezog.

"Dies ist ein trauriger Artikel, da deutsche Leser irregeführt werden. Nicht existierende Aussagen werden Vertretern der polnischen Verfassungsorgane zugeschrieben. Daher muss die polnische Botschaft in dieser Angelegenheit eingreifen und sich an die Redaktion wenden", sagte der Pressesprecher der Botschaft Polens in Berlin, Dariusz Pawłoś.

Bereits zuvor hat die deutsche Tageszeitung "Süddeutsche Zeitung", dank der Intervention der Botschaft, eine Richtigstellung ihres am 7. Mai veröffentlichten Artikels mit dem Titel "Brief-Chaos" vorgelegt, der ebenfalls falsche Informationen über die Vorsitzende des polnischen Verfassungsgerichts enthielt. In dem Artikel wurde behauptet, das Julia Przyłębska behauptet habe, "dass bei einem geheimen Treffen entschieden werde, ob der Sprecher des Sejm die für den 10. Mai geplanten Präsidentschaftswahlen verschieben könnte."

In ihrem Brief an den Sprecher des Sejm erklärte die Vorsitzende des Verfassungsgerichts in Wirklichkeit nur das angemessene Verfahren und schloss klassifizierte Verfahren nicht aus" - lautete die Richtigstellung.


tvp/ps