Deutsche Redaktion

Erneute Sicherheitsmaßnahmen wegen steigender Corona-Infektionen

06.08.2020 10:17
Ab sofort gilt das tragen von Mund- und Nasenschutz in den Woiwodschaften Großpolen, Kleinpolen, Łódź und Schlesien, informierte Gesundheitsminister Łukasz Szumowski am Donnerstag.
Gesundheitsminister Łukasz Szumowski
Gesundheitsminister Łukasz SzumowskiEast News/Zbyszek Kaczmarek

Erneute Sicherheitsmaßnahmen wegen steigender Corona-Infektionen. Ab sofort gilt das tragen von Mund- und Nasenschutz in den Woiwodschaften Großpolen, Kleinpolen, Łódź und Schlesien, informierte Gesundheitsminister Łukasz Szumowski am Donnerstag. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht wird sofort ein Bußgeld von mindestens 150 Euro verhängt. Auch Klubs und Bars sollen in vielen Gemeinden geschlossen werden.

In Polen gibt es so viele Neuinfektionen mit dem Coronavirus wie noch nie seit Beginn der Pandemie. Am Donnerstag verzeichneten die Behörden 739 Neuinfektionen binnen eines Tages, wie das Gesundheitsministerium in Warschau mitteilte. In Polen haben sich nach offiziellen Angaben bislang 49 Tausend Menschen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infiziert, fast 1800 Menschen starben demnach mit dem Virus.

Wichtige Sicherheitsbestimmungen und Bewegungsbeschränkungen

1,5 Meter - Mindestabstand zwischen Fußgängern

Ausgeschlossen von dieser Verpflichtung sind:

  • Eltern mit pflegebedürftigen Kindern (bis 13 Jahre),
  • Menschen, die zusammen leben oder eine gemeinsam Haushalt führen,
  • Personen mit Behinderungen, die sich nicht selbstständig bewegen können,
  • Personen mit einer Sonderpädagogik-Bescheinigung und ihre Betreuer,
  • Personen, die Mund und Nase bedecken.

    Gültig bis auf Widerruf

Mund- und Nasenbedeckung an öffentlichen Orten

Die Verpflichtung gilt für:
das Tragen von Masken oder einer anderen Art der Bedeckung von Mund und Nase in Situationen, in denen es nicht möglich ist, einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen einzuhalten.

Mund und Nase müssen im gemeinschaftlichen Raum bedeckt sein, sowie in einem geschlossenen Raum - z. B. in Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln:

  • in Bus, Straßenbahn und Zug,
  • Beim Autofahren mit jemandem, mit dem man nicht alltäglich zusammenlebt,
  • im Geschäft, in der Bank, auf dem Markt und in der Post,
  • im Kino und Theater,
  • beim Arzt, in der Klinik, im Krankenhaus, im Massage- und Tattoo-Studio,
  • in der Kirche, in der Schule, an der Universität
  • in Ämtern und anderen öffentlichen Gebäuden.

 

Ausnahmen. Wo müssen Mund und Nase nicht bedeckt sein?

  • In einem Restaurant oder einer Bar
  • Bei der Arbeit (z. B. bei der Betreuung von Kunden).

    Gültig bis auf Widerruf

 

Quarantäne

Die Einschränkungen gelten für Personen, die:

  • Kontakt mit Coronavirus-Infizierten (oder möglicherweise Infizierten) hatten,
  • mit einer Person zusammenleben, die unter Quarantäne gestellt wird.


    Die Quarantäne dauert 14 Tage. Während dieser Zeit gilt:
  • Es ist verboten das Haus zu verlassen,
  • Es ist verboten, mit dem Hund spazieren, in Kaufläden oder zum Arzt zu gehen.
  • Wenn eine unter Quarantäne gestellte Person enge Kontakte zu anderen Personen zu Hause hat, müssen solche ebenfalls unter Quarantäne gestellt werden.
  • Bei Krankheitssymptomen (Unwohlsein, Fieber, Husten, Atemnot), muss dies der sanitär- und epidemiologischen Station telefonisch gemeldet werden.

    Gültig bis auf Widerruf.

Versammlungen und Veranstaltungen

Beschränkungen betreffen: 
Die Organisation von Versammlungen,  Veranstaltungen, Partys oder Besprechungen mit über 150 Personen.

Ausgeschlossen sind: Arbeitsplätze.

Die Arbeitgeber müssen jedoch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für ihre Arbeitnehmer vorsehen:

  • Mitarbeiter müssen Handschuhe tragen oder Zugang zu Desinfektionsmitteln haben.
  • Einzelne Arbeitsplätze müssen mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sein.

Falls der Arbeitgeber aus objektiven Gründen nicht in der Lage ist, eine solche Entfernung (1,5 m) bereitzustellen - z. B. weil die Produktionslinie dies nicht zulässt -, hat er das Recht, diese Anweisung nicht zu befolgen, aber nur, wenn persönliche Schutzausrüstung zur Bekämpfung der Epidemie bereitgestellt wird.

Gültig bis auf Widerruf.


IAR/jc