Die Überarbeitung des Gesetzes über den Nationalen Justizrat (KRS) und die erste Lesung des Resolutionsentwurfs zur Aufarbeitung der Verfassungskrise der Jahre 2015 bis 2024 - das sind die Schwerpunkte der heutige beginnenden, dreitägigen Sitzung des Sejm. Die signifikanteste Änderung im KRS-Gesetz sieht vor, dass die 15 Richtermitglieder des Justizrats von der gesamten polnischen Richterschaft gewählt werden, im Gegensatz zur bisherigen Praxis der Wahl durch den Sejm. Die Durchführung dieser Wahlen soll zukünftig in die Hände der Staatlichen Wahlkommission gelegt werden. Die Initiatoren betonen, dass die Änderungen darauf abzielen, die Konformität der Wahlverfahren mit der Verfassung zu gewährleisten und die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die erste Lesung des Entwurfs einer Resolution zur Aufarbeitung der Verfassungskrise der Jahre 2015 bis 2023, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Verfassungsgerichts steht. Dieser Schritt ist Teil eines am Montag vom Justizminister vorgestellten Reformpakets für das Gericht. Ziel der Resolution ist es, die angesammelten juristischen Probleme im Zusammenhang mit der Besetzung des Verfassungsgerichts auf eine objektive und unparteiische Weise zu lösen. Die Recht und Gerechtigkeit PiS und die nationalkonservative Konföderation haben bereits angekündigt, die Resolution und eventuelle auf ihrer Grundlage gefällten Entscheidungen nicht zu respektieren.
IAR/adn