Deutsche Redaktion

PSL gegen die Entkriminalisierung von Abtreibung

17.07.2024 09:46
„Wenn die Linke erneut ihren Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Abtreibungen einbringt, werde ich erneut dagegen stimmen“, kündigte der Vorsitzende der Bauernpartei PSL, Władysław Kosiniak-Kamysz, an.
Władysław Kosiniak-Kamysz.
Władysław Kosiniak-Kamysz. EPA/OLIVIER HOSLET

Er betonte, dass die Frage der Zulässigkeit von Abtreibungen nicht Teil des Koalitionsvertrags sei. „Die PSL ist eine eigenständige Partei, wir haben unsere eigene Politik“, fügte er hinzu.

Der Sejm hat am vergangenen Freitag die Änderung des Strafgesetzbuchs, die die Entkriminalisierung der Unterstützung bei Abtreibungen sowie die Beendigung der Schwangerschaft mit Zustimmung der Frau bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorsah, nicht verabschiedet. Der Entwurf wurde von Abgeordneten der Linken vorbereitet.

Unter den 218 Abgeordneten, die gegen die Verabschiedung der Novelle des Strafgesetzbuchs stimmten, waren 176 Abgeordnete der PiS, 24 Abgeordnete der PSL, 17 Abgeordneten der rechtsextremen Konfederacja (Konföderation) und 2 Abgeordnete des Kukiz'15-Kreises.

Am Dienstag kündigte die Vizepräsidentin des Senats, Magdalena Biejat (Linke), an, dass ihre Formation den Entwurf zur Entkriminalisierung von Abtreibungen erneut einbringen werde und dies „bis zum Erfolg“ fortsetzen werde.

Auf die Frage, ob er dagegen stimmen werde, wenn die Linke ihren Entwurf erneut einbringe, bestätigte Kosiniak-Kamysz: „Ja, natürlich, weil dieser (Gesetzentwurf – Red.) rechtlich fehlerhaft ist, keine Akzeptanz finden wird und der Präsident ihn nicht unterschreiben wird.“

Laut dem konservativen Politiker sollten zum Thema Abtreibung ein Referendum organisiert werden: Um den Streit um die Abtreibung dauerhaft zu beenden, muss den Bürgern das Wort gegeben werden. Untersuchungen zeigen, dass 75% der Polinnen und Polen ein Referendum wollen. Nur so können wir diese Frage klären, denn die Politiker im Sejm werden es sicherlich nicht tun. Lassen wir die Gesellschaft entscheiden!



Die seit 1993 in Polen geltenden Abtreibungsvorschriften wurden nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom Oktober 2020 geändert. Zuvor erlaubte das Gesetz Abtreibungen im Falle der Wahrscheinlichkeit einer schweren Behinderung des Fötus oder einer unheilbaren Krankheit. Diese Voraussetzung für eine Abtreibung erklärte das Verfassungsgericht für verfassungswidrig, was landesweite Proteste auslöste.

Derzeit ist die Abtreibung in Polen legal, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist oder wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist.


PAP/TVN24/jc