Deutsche Redaktion

Russisches Generalkonsulat muss Gebäude zurückgeben

24.10.2024 10:33
Das russische Generalkonsulat in Poznań (Posen) wird nach der Auflösung des Mietvertrags verpflichtet sein, die genutzte Immobilie an den polnischen Staat zurückzugeben. Das teilte das Amt der Stadt Posen der Polnischen Presseagentur PAP am Dienstag mit.
Das Personal des Konsulats wurde zu unerwnschten Personen erklrt und muss das Land verlassen.
Das Personal des Konsulats wurde zu „unerwünschten Personen“ erklärt und muss das Land verlassen.PAP/Jakub Kaczmarczyk

Zuvor hatte Polens Außenminister Radosław Sikorski bekanntgegeben, dass die Genehmigung für den Betrieb des russischen Generalkonsulats in Poznań widerrufen wurde. Nach der Übermittlung der Entscheidung an die russische Seite wird das Konsulat in den kommenden Tagen geschlossen, und die dortigen russischen Diplomaten müssen das Land verlassen.

Die Immobilie an der Bukowska-Straße 53A gehört dem polnischen Staat. „Nach der Auflösung des Mietvertrags ist der Mieter verpflichtet, das Objekt zurückzugeben“, erklärte Magda Albińska, Leiterin der Abteilung für Immobilienwirtschaft im Amt der Stadt Posen. Eine erneute Nutzung der Immobilie sei erst nach ihrer Rückgabe möglich, so Albińska weiter.


Vor dem russischen Generalkonsulat in Posen hatten seit dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine zahlreiche Proteste stattgefunden. Das Konsulat selbst existiert seit 1946, wurde jedoch 1948 vorübergehend geschlossen und 1960 wieder eröffnet. Im Jahr 1971 wurde es in ein Generalkonsulat umgewandelt.

Weitere russische Generalkonsulate befinden sich in Gdańsk (Danzig) und Wrocław (Breslau), die Botschaft der Russischen Föderation ist in Warschau ansässig.


PAP/jc