Deutsche Redaktion

Vize-Außenminister: Polen verpflichtet, ICC-Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken

07.12.2024 11:30
Polen ist rechtlich verpflichtet, mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bei der Vollstreckung von Haftbefehlen gegen Personen zusammenzuarbeiten, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, darunter auch der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu, sagte ein stellvertretender Außenminister.
Der stellvertretende polnische Auenminister Andrzej Szejna
Der stellvertretende polnische Außenminister Andrzej SzejnaPhoto: Piotr Podlewski/Polskie Radio

Wie Andrzej Szejna gegenüber der Polnischen Presseagentur PAP klarstellte, hätten Staatsführer nach internationalem Recht keine Immunität gegen solche Haftbefehle. „Polen respektiert die Urteile des Internationalen Strafgerichtshofs und wird sie auch durchsetzen“, bekräftigte der Vize-Außenminister die Position Warschaus zu dem Urteil. Polen sei als eines der 124 Länder, die das Römische Statut unterzeichnet haben, verpflichtet, im Namen des IStGH zu handeln und dessen Entscheidungen durchzusetzen. „Die Immunität und Unverletzlichkeit eines Staatsoberhauptes, die normalerweise in bilateralen Beziehungen anerkannt werden, gilt in diesem Fall nicht“, betonte Szejna.

Benjamin Netanjahu „weiß, was ihn erwartet“, fügte er hinzu. Der israelische Regierungschef werde daher wahrscheinlich keine IStGH-Mitgliedstaaten besuchen, in denen der Haftbefehl vollstreckt werden könnte. Er bekräftigte Polens Engagement für den IStGH als Eckpfeiler der internationalen Strafgerichtsbarkeit und der auf festen Regeln beruhenden internationalen Beziehungen.

Haftbefehle gegen Netanjahu, Yoav Galant und Mohammed Deif

Der IStGH mit Sitz in Den Haag hat im November Haftbefehle gegen Netanjahu, den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Galant und den hochrangigen Hamas-Kommandeur Mohammed Deif erlassen. Die Anklage umfasst Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Konflikt im Gazastreifen und dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023.

Polen unterstütze auch die laufenden Ermittlungen des IStGH zu den in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen. Warschau erkenne die Zuständigkeit des IStGH für Personen aus Nichtmitgliedsstaaten an, wenn solche Verbrechen auf dem Gebiet der Mitgliedsstaaten begangen werden. Dies gelte auch für Länder wie die Ukraine, die die Zuständigkeit des IStGH anerkannt hat, obwohl sie dem Römischen Statut nicht angehört.

Israel hat wie die Vereinigten Staaten und Russland das Römische Statut nie ratifiziert und erkennt die Autorität des IStGH nicht an. Im Gegensatz dazu ist Palästina dem Vertrag beigetreten, was es dem IStGH ermöglicht, Verbrechen in palästinensischen Gebieten, einschließlich der von Israel besetzten Gebiete, zu untersuchen, berichtet die Presseagentur PAP.

PAP/ps

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