Voraussetzung für die Wahlteilnahme ist, dass die Betroffenen entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder dass sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut sind und von diesen betroffen werden.
Zudem müssen sich Auslandsdeutsche in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag, der auf einem offiziellen Formblatt gestellt werden muss. Der Antrag kann bereits seit Mitte November 2024 gestellt werden. Die Frist endet am 3. Februar 2025. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden, wie die Botschaft erläuterte.
Die erforderlichen Formulare und weitere Informationen sind auf der Website der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de abrufbar. Alternativ können sie bei deutschen Botschaften, Konsulaten oder den Kreiswahlleitern in Deutschland angefordert werden. Auskünfte erteilen auch die deutschen diplomatischen Vertretungen im Ausland.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl sowie Kontaktmöglichkeiten finden sich auch auf der Website der deutschen Botschaft in Warschau: www.polen.diplo.de.
info/jc