RZECZPOSPOLITA: Zeit für konkrete Handlungen
Das von der Regierung verabschiedete Programm der polnischen EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Januar begonnen hat, sieht aus wie eine Art Wunschzettel, schreibt die konservativ-liberale Rzezczpospolita. Es, so die Zeitung, sei eine Sammlung der dringendsten Postulate, deren Umsetzung jedoch über die Mantras der EU-Sprache hinausgehen und konkret werden müsse. Und es wäre fatal, wenn sich in einem halben Jahr herausstellen würde, dass diese Forderungen immer noch gültig sind, weil sich die Union bei ihrer Umsetzung keinen Zentimeter bewegt hat.
Damit das aber nicht passiere, brauche es ein breites Engagement, um die Zeit zu nutzen. Wir, appelliert Rzeczpospolita, müssten endlich aufhören, über die Aufstockung der europäischen Verteidigungskapazitäten zu reden und sie einfach real aufstocken. Erfreulicherweise gehe Polen hier mit gutem Beispiel voran: mit seinen Ausgaben für die Modernisierung der Streitkräfte übertreffe Warschau, gemessen am Verhältnis zum BIP, sogar die USA. Auch die Initiative zur NATO-Zusammenarbeit bei der Kontrolle kritischer Infrastrukturen im Baltikum, die Warschau ergriffen habe, dürfe keine nette Floskel bleiben, sondern müsse Realität werden. Die Hilfe für die Ukraine müsse ebenfalls ganz oben auf der Prioritätenliste stehen, denn ein Scheitern Kiews würde nicht nur die Stabilität unserer Region untergraben, sondern auch die Sicherheit des gesamten Kontinents beeinträchtigen.
Es lohne sich, die Präsidentschaft realistisch zu betrachten. Es sei nicht so, dass Polen aufgrund des Kalenders plötzlich wichtig wird und in sechs Monaten nicht mehr wichtig ist. Vielmehr sei die Präsidentschaft ein Instrument, das, wenn es richtig eingesetzt werde, dazu dienen werde, die Rolle Polens in der Region, aber auch in der Union insgesamt, dauerhaft zu stärken. Daher sollte diese Zeit im Dienste der Staatsräson genutzt und nicht als Möglichkeit für die Regierungspartei verstanden werden, ein paar Punkte zu sammeln, appelliert die Rzeczpospolita.
DO RZECZY/ONET: Beziehungen zwischen Warschau und Budapest angespannt
Die Feierlichkeiten zur Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft durch Polen sind für heute (Freitag) in der Warschauer Nationaloper geplant. Neben Ministerpräsident Donald Tusk und dem Präsidenten des Europäischen Rates, Antonio Costa, werden auch EU-Politiker und Diplomaten anwesend sein. Wie sich herausstellte, wünscht sich die polnische Regierung jedoch nicht, dass ein Vertreter Ungarns anwesend ist, berichtet die Wochenzeitschrift Do Rzeczy unter Berufung auf Onet.pl.
Wie das Portal berichtet, hat Außenminister Radosław Sikorski ein Schreiben an die ungarische Vertretung geschickt, in dem er mitteilt, dass die Teilnahme des Botschafters nicht vorgesehen ist. Interessanterweise war die Einladung für Orsolya Kovács schon viel früher verschickt worden, aber jetzt hat die polnische Seite ihre Meinung geändert. Warum? Der Grund soll die Gewährung von Asyl für den Abgeordneten der Partei Recht und Gerechtigkeit Marcin Romanowski sein.
Die ungarische Regierung hat dem Antrag des ehemaligen stellvertretenden Justizministers, des Abgeordneten von Recht und Justiz Marcin Romanowski, stattgegeben und ihm internationalen Schutz gewährt. Sein Verteidiger Bartosz Lewandowski teilte mit, dass der Abgeordnete im Zusammenhang mit politisch motivierten Aktionen der Dienste und der Staatsanwaltschaft um Asyl gebeten habe. Das polnische Außenministerium erklärte in einer Mitteilung, die Entscheidung der ungarischen Regierung sei ein Akt, der der Republik Polen gegenüber unfreundlich ist und im Widerspruch zu den elementaren Prinzipien steht, die für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich sind, so Do Rzeczy.
DZIENNIK/GAZETA PRAWNA: Wie stressig kann Beichte sein?
Beim Sejm ist eine Petition eingereicht worden, deren Verfasser ein Beichtverbot für Personen unter 18 Jahren fordern. Den Verfassern zufolge ist die Beichte für Kinder ein traumatisches Ereignis, gegen das sie sich nicht wehren können, berichtet die Tageszeitung Dziennik/Gazeta Prawna. Pater Węgrzyniak erinnert im Gespräch mit dem Blatt daran, dass nach dem Kodex des kanonischen Rechts jeder Gläubige, der das Alter der Einsichtsfähigkeit erreicht hat, verpflichtet ist, alle seine schweren Sünden mindestens einmal im Jahr zu beichten. Wenn ein Kind also theoretisch keine solche Sünde begangen hat, muss es nicht beichten, erklärte der Geistliche.
Gleichzeitig weist er darauf hin, dass Kanon 913 des Kodex des kanonischen Rechts festlegt, dass es die Pflicht der katholischen Eltern ist, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder, nachdem sie das entsprechende Alter erreicht haben, zur Erstkommunion gehen. Dem wiederum geht eine Beichte voraus.
Pater Węgrzyniak erinnert daran, dass im Jahr 2016 die polnische Bischofskonferenz ein Dokument herausgegeben hat, laut dem Kinder in der dritten Klasse der Grundschule, d.h. im Alter von 9-10 Jahren zur ersten heiligen Kommunion gehen sollten. Es gebe Fälle, fügt er hinzu, in denen Kinder auf Wunsch der Eltern und mit Zustimmung des für die Sakramentenvorbereitung zuständigen Priesters früher oder etwas später zur Erstkommunion zugelassen würden. Die Entwicklung sei eine individuelle Angelegenheit, daher seien diese Regeln nicht starr, erklärte er. Oftmals verursache aber eine Klassenarbeit oder ein Examen größeren Stress als die Beichte, schließt der Geistliche im Gespräch mit Dziennik/Gazeta Prawna.
Autor: Jakub Kukla