Deutsche Redaktion

Polen lockert Gebrauch von Schusswaffen für Soldaten

19.08.2024 20:00
Die Regierung hat das Gesetz als Reaktion auf die stark zunehmende Aggression von aus Belarus nach Polen eindringende Migranten verabschiedet.  
Polnische Soldaten an der Grenze zu Belarus
Polnische Soldaten an der Grenze zu BelarusX/MON

Der Präsident der Republik Polen hat neue Vorschriften für den Einsatz von Schusswaffen für Soldaten und andere uniformierte Beamte an der Grenze unterschrieben. In einigen Fällen werden sie ab jetzt für den Einsatz von Waffen nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Das Parlament hat das neue Gesetz nahezu einstimmig angenommen.
„Ich freue mich, dass ich ein Gesetz unterzeichnen kann, das einen noch besseren, noch wirksameren Grenzschutz ermöglicht, auch bei erhöhter Sicherheit der polnischen Soldaten“, sagte Präsident Andrzej Duda vergangene Woche im Rahmen der Feierlichkeiten zum jährlichen Tag der polnischen Streitkräfte. Die Regierung hat das Gesetz als Reaktion auf die stark zunehmende Aggression von aus Belarus nach Polen eindringende Migranten vorgeschlagen.

Ein polnischer Soldat wurde bei einem solchen Vorfall an der Grenze zu Belarus dieses Jahr tödlich verletzt. Nichtregierungsorganisationen protestieren gegen das Gesetz. Ihrer Ansicht nach gebe es polnischen Beamten eine „Lizenz zum Töten“. Das Gesetz wurde auch von den Menschenrechtskommissaren Polens und dem Europarat kritisiert.

Mit dem neuem Gesetz wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Einsatz von Waffen durch Grenzbeamte unter Verstoß gegen die normalen Einsatzregeln ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem die „Abwehr eines unmittelbaren und rechtswidrigen Angriffs“, der das „Leben, die Gesundheit oder die Freiheit“ von Beamten während eines „Angriffs auf die Unverletzlichkeit der Staatsgrenze“ oder bei der „Bekämpfung von Maßnahmen, die unmittelbar auf einen solchen Angriff abzielen“, bedroht. Einbezogen sind auch Fälle, in denen eine Person sich weigert, Aufforderungen zum Abgeben von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen nachzukommen, oder versucht, einem Beamten eine Waffe abzunehmen, und „die Umstände sofortiges Handeln erfordern“.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine staatlich finanzierte Rechtshilfe für Beamte vor, die wegen Waffengebrauchs an der Grenze vor Gericht gestellt werden. Sie führt auch das Rechtskonzept für Feindseligkeiten auf polnischem Territorium in Friedenszeiten ein.

IAR/Rp/ps

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