Deutsche Redaktion

Venedig-Kommission: Automatische Entfernung aller seit 2018 ernannten Richter unzulässig

16.10.2024 10:43
Laut der Richterin Kinga Śliwińska-Buśkiewicz sollte diese Stellungnahme in die Gesetzgebungsarbeiten einbezogen werden, da sie ein Drittel der polnischen Richter betrifft.
Prokuratura skierowała akt oskarżenia przeciwko sędziemu w stanie spoczynku Edwardowi L. w śledztwie dotyczącym tzw. afery podkarpackiej
Prokuratura skierowała akt oskarżenia przeciwko sędziemu w stanie spoczynku Edwardowi L. w śledztwie dotyczącym tzw. afery podkarpackiejFoto: gov.pl

Es ist nicht möglich, alle nach März 2018 ernannten Richter automatisch zu entlassen, meint die Venedig-Kommission. Kinga Śliwińska-Buśkiewicz, Richterin am Berufungsgericht in Poznań, erklärte im Gespräch mit dem Polnischen Rundfunk, dass diese Stellungnahme in die Gesetzgebungsarbeiten einbezogen werden sollte, da sie ein Drittel der polnischen Richter betrifft. „Die Venedig-Kommission hat zunächst darauf hingewiesen, dass bei der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit das Gesetz eingehalten werden muss und das Justizsystem nicht zusammenbrechen darf,“ sagte sie. „Das Problem betrifft mindestens ein Drittel der Richter, denn von knapp 10.000 Richtern sind 3.000 betroffen. Es ist auch von großer Bedeutung, die Rechtssicherheit zu gewährleisten, da dies ein zentrales Element der Rechtsstaatlichkeit ist,“ unterstrich die Richterin.

Wie Richterin Śliwińska-Buśkiewicz erläuterte, habe die Venedig-Kommission betont, dass die Exekutive nicht in die Judikative eingreifen darf. „Es darf auch nicht sein, dass von den nach März 2018 ernannten Richtern ein Teil von der Überprüfung ausgenommen wird und nur ein Teil überprüft wird, sodass es zu einer Aufteilung in Gruppen kommt, wie sie am 6. September auf der Konferenz des Premierministers und des Justizministers vorgestellt wurde. Es wurde ebenfalls hervorgehoben, dass die Beschlüsse des Landesjustizrats (KRS) nicht von Rechts wegen mit ihrer Annahme ungültig sind und dass die Ernennungsverfahren der Richter kein disziplinarisches Vergehen darstellen,“ fügte sie hinzu.

Kinga Śliwińska-Buśkiewicz gehört zu der Gruppe von Richtern, die die Unterstützungsschreiben für den Landesjustizrat (KRS) unterzeichnet haben.

IAR/adn

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