Deutsche Redaktion

Neues Gesetz in Polen verbietet Fotografieren an strategischen Orten

15.04.2025 12:09
In Polen tritt am 17. April 2025 ein neues Gesetz in Kraft, das das Fotografieren an rund 25.000 sensiblen Orten im Land verbietet. Das Verbot betrifft unter anderem Brücken, Tunnel, Häfen, Postämter, militärisch genutzte Gebäude sowie Einrichtungen der Nationalbank.
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Hintergrund ist eine Novelle des Gesetzes zur Landesverteidigung und zur Spionageabwehr. Ziel ist es, sicherheitsrelevante Infrastruktur besser zu schützen. Wer ohne Genehmigung an einem entsprechend gekennzeichneten Ort fotografiert oder filmt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Złoty (rund 4.600 Euro) oder Arrest zwischen fünf und 30 Tagen rechnen. Auch die Beschlagnahmung von Smartphones oder Kameras ist möglich.


Wer ohne Genehmigung an strategisch wichtigen Orten fotografiert, muss mit Strafen rechnen: Geldbußen bis zu 20.000 Złoty (ca. 4.600 €) oder sogar Haftstrafen von bis zu 30 Tagen! Wer ohne Genehmigung an strategisch wichtigen Orten fotografiert, muss mit Strafen rechnen: Geldbußen bis zu 20.000 Złoty (ca. 4.600 €) oder sogar Haftstrafen von bis zu 30 Tagen!

Kritik: Gesetz trifft normale Menschen 

Kritik kommt von Fachleuten und Bürgerrechtsorganisationen. Sie warnen, dass das Gesetz vor allem normale Menschen trifft – nicht aber professionelle Spione. Diese nutzten längst moderne Technologien wie Drohnen, Satelliten oder Miniaturkameras, um an Informationen zu gelangen. Zudem seien viele der betroffenen Objekte bereits über frei zugängliche Dienste wie Google Maps sichtbar.

Auch der Bahn-Fachverlag „Świat Kolei“ kritisierte das Gesetz in einem Facebook-Beitrag als realitätsfern. In Zeiten allgegenwärtiger Smartphone-Kameras sei das Verbot kaum durchsetzbar. Besonders betroffen könnten Bahnreisende oder Touristen sein, die unwissentlich verbotene Objekte fotografieren.

Für professionelle Fotografen besteht die Möglichkeit, eine Genehmigung zu beantragen – digital oder schriftlich. Die Behörden haben dann 14 Tage Zeit, über den Antrag zu entscheiden.


PAP/jc