Deutsche Redaktion

Rechtsstaatlichkeit: Regierung bringt Gesetz zur Klärung des Richterstatus auf den Weg

12.12.2025 10:31
Vorgesehen ist eine Einteilung der mit Beteiligung der derzeitigen Landesjustizrats ernannten Richter in drei Gruppen: die grüne, gelbe und rote. Grundsätzlich sollen bestehende Urteile gültig bleiben.
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Der Ständige Ausschuss des Ministerrats hat den ersten Gesetzentwurf aus dem Paket zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit verabschiedet. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, Minister Maciej Berek, mitteilte, betrifft der vom Justizministerium ausgearbeitete Entwurf die Regelung des Richterstatus sowie die Rechtssicherheit gerichtlicher Entscheidungen.

Vorgesehen ist eine Einteilung der mit Beteiligung der derzeitigen Landesjustizrats (KRS) ernannten Richter in drei Gruppen. Zur sogenannten grünen Gruppe zählen unter anderem Absolventen der Landesrichter- und Staatsanwaltsschule sowie frühere Referendare und Assistenten. Diejenigen also, die keine Wahl hatten, als die Ernennung anzunehmen, wenn sie in ihrem Beruf arbeiten wollten. Ihre Ernennungen sollen ausdrücklich bestätigt werden. Diese Gruppe umfasst etwa 1.200 Personen.

Die gelbe Gruppe besteht aus Richtern, die unter Beteiligung der aktuellen KRS befördert wurden. Sie sollen auf ihre früheren Stellen zurückkehren und bis zum Abschluss neuer Auswahlverfahren weiterhin an ihren bisherigen Gerichten eingesetzt werden. Damit soll die Funktionsfähigkeit der Justiz gewährleistet bleiben. Betroffen sind rund 1.100 Richter.

Zur roten Gruppe gehören Juristen, die aus anderen rechtsberatenden Berufen zu Richtern ernannt wurden. Nach dem Gesetzentwurf verlieren sie ihren Richterstatus. Über eine mögliche Rückkehr in ihre früheren Berufe entscheiden die zuständigen Berufsvertretungen. Diese Regelung betrifft etwa 430 Personen.

Grundsätzlich sollen bestehende Urteile gültig bleiben. Parteien, die den Richterstatus bereits im laufenden Verfahren angefochten haben, sollen jedoch die Möglichkeit erhalten, Entscheidungen überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind Verfahren mit irreversiblen Folgen, wie etwa Scheidungen.

IAR/adn

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