Deutsche Redaktion

Die EU lehnt Sanktionen gegen Nord Stream 2 ab

23.12.2019 10:15
Am Samstag verurteilte die Europäische Union die US-Sanktionen gegen Unternehmen, die am Bau der Nord Stream 2 beteiligt sind. - Grundsätzlich ist die Europäische Union gegen die Verhängung von Sanktionen gegen legale, europäische Unternehmen - sagte der EU-Sprecher Stefan de Keersmaecker.
NordStream 2
NordStream 2PAP/EPA/PAVLO PALAMARCHUK

Am Freitag unterzeichnete US-Präsident Donald Trump das Gesetz über den Pentagon-Haushalt für 2020, das auch Sanktionen gegen Unternehmen, die die Nord Stream 2-Gasverbindung bauen, umfasst.

- Die Kommission analysiert derzeit die möglichen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf europäische Unternehmen - sagte der EU-Sprecher.

Wie er bemerkte, bestand das Ziel der Kommission immer darin, sicherzustellen, dass Nord Stream 2 in transparenter und nichtdiskriminierender Weise agiert und gleichzeitig ein angemessenes Maß an Regulierungsaufsicht gemäß den wichtigsten Grundsätzen des internationalen und des EU-Energierechts aufrechterhält.

"Die Kommission erinnert daran, dass die EU seit Inkrafttreten der Gasrichtlinie im Mai 2019 klare Vorschriften für alle Rohrleitungen hat, die den europäischen Gasmarkt mit Drittländern verbinden. Diese Vorschriften wurden auch im US-amerikanischen Verteidigungsgesetz anerkannt", betonte de Keersmaecker.

Aufgrund amerikanischer Beschränkungen gab das am Bau von Nord Stream 2 beteiligte schweizerisch-dänische Unternehmen Allseas am Freitag- und Samstagabend bekannt, dass die Arbeiten an dem Nord-Stream 2 Projekt eingestellt wurden. In der Erklärung heißt es, dass das Unternehmen die notwendigen rechtlichen, technischen und ökologischen Abklärungen von den relevanten US-Institutionen erwartet.

Die EU-Gasrichtlinie, die in diesem Jahr geändert wurde, geht davon aus, dass der Gasfernleitungsbetreiber vom Gasversorger unabhängig sein muss. Die Änderung betrifft auch Unternehmen außerhalb der Gemeinschaft, d.h. Gazprom und den Betreiber der im Bau befindlichen Nord Stream 2-Gasleitung von Russland über die Ostsee nach Deutschland. Das EU-Recht ist aus Sicht der Nord-Stream 2-Unternehmen zwar ungünstig, hatte jedoch trotzdem keine Auswirkungen auf die Durchführung des Projekts.


pap/ps