"Polen betrachtet die sogenannten "Präsidentschaftswahlen", die am 22. März 2020 von separatistischen Behörden in Sokhumi auf georgischem Territorium in Abchasien abgehalten wurden, als illegal", informierte das polnische Außenministerium in einer Erklärung am Montag.
"Wir verurteilen nachdrücklich alle Aktionen, die in den besetzten Gebieten ohne Zustimmung der Regierung in Tiflis durchgeführt werden", schrieb das Ministerium.
In seiner Erklärung bekräftigte das Außenministerium in Warschau die "uneingeschränkte Unterstützung Polens für die territoriale Integrität und Souveränität Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen, die durch die russische Militäraggression im August 2008 verletzt wurden".
Außerdem wurde Russland aufgefordert, "alle Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus dem Friedensabkommen von 2008 ergeben, einschließlich des Abzugs von Militärtruppen und der Gewährleistung eines ungehinderten Zugangs der humanitären Hilfe zu diesen Regionen".
Russland hatte am 8. August 2008 in den Georgien-Konflikt auf Seiten der abtrünnigen Provinz Südossetien eingegriffen und die georgische Armee innerhalb von fünf Tagen überrannt. Anschliessend erkannte Moskau Südossetien und die ebenfalls abtrünnige georgische Provinz Abchasien als unabhängig an. In dem Krieg starben mehrere hundert Menschen. Nach Uno-Angaben waren rund 120 000 Menschen vorübergehend auf der Flucht. Russlands Eingreifen zog eine bedeutende Verschlechterung der Ost-West-Beziehungen nach sich.
IAR/jc