Der 37-jährige Tourist wurde von den Kameras des Grenzschutzes erfasst, als er trotz Schranken und Warnschildern, den Grenzstreifen befuhr. Er verteidigte sich damit, dass sein Navigationsgerät ihn in die Irre führte.
Nach eigener Aussage plante der Mann eine Radtour nach Litauen mit anschließenden Besuchen in Lettland und Estland. Von dort aus beabsichtigte er, per Fähre nach Schweden zu gelangen und dann nach Deutschland zurückzukehren.
Der Verstoß gegen die Grenzvorschriften wurde mit einer Geldstrafe geahndet, die er zahlen muss.
Der Grenzschutz betonte, dass solche Verstöße dank der elektronischen Überwachung, einschließlich Kameras und Bewegungssensoren, schnell identifiziert und geahndet werden. Die polnisch-russische Grenze ist gleichzeitig die Außengrenze der Europäischen Union, wo das Betreten außerhalb der offiziellen Grenzübergänge streng verboten ist.
Solche Fälle ziehen oft Touristen an, die neugierig sind, wie die Grenze aussieht, oder die ein unerlaubtes Foto machen möchten, was jedoch mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen verbunden sein kann.
PAP/jc