Deutsche Redaktion

Verbotene Schiffswracks

04.12.2019 10:22
Wer zu der "Gustloff" oder zu der "Goya" hinabtaucht, verstößt gegen die "Störung der Totenruhe". Polnische Taucher finden jedoch, dass die Erkundung rund um die drei Wracks unter bestimmten Auflagen genehmigt werden sollte.
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Tauchersafaris
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Tauchsafaris erfreuen sich an der polnischen Küste zunehmender Beliebtheit. Ihre Anzahl hat sich in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt. Für dieses Unterwasser-Erlebnis sind 46 Wracks vom Meeresamt in Gdynia freigegeben. Gleichwohl ist den Froschmännern und -frauen nicht alles erlaubt. Denn vor der heutigen polnischen Küste sind auch Schiffe gesunken, in deren Umkreis das Tauchen streng verboten ist. Es sind die Wracks der "Wilhelm Gustloff", der "Steuben" und der "Goya". Wer trotzdem zu den Wracks hinabtaucht, verstößt gegen das, was in Deutschland "Störung der Totenruhe" heißt. Polnische Taucher finden jedoch, dass die Erkundung rund um die drei Wracks unter bestimmten Auflagen genehmigt werden sollte. Katarzyna Tuszyńska berichtet.

Das Wrack der Gustlof