Deutsche Redaktion

Öffentliche Medien: Kulturministerin Wróblewska über neues Mediengesetz

12.07.2024 11:49
„Wir werden die Medien finanzieren und nach gemeinsamen Lösungen suchen, sowohl innerhalb der Regierung als auch im Kultur- oder Finanzministerium, solange es nötig ist, bis ein System erarbeitet wird, das die öffentlichen Medien von dieser Situation unabhängig macht“, sagte Wróblewska.
Ministerstwo Kultury i Dziedzictwa Narodowego zapowiedziało rozpoczęcie konsultacji założeń nowej ustawy medialnej
Ministerstwo Kultury i Dziedzictwa Narodowego zapowiedziało rozpoczęcie konsultacji założeń nowej ustawy medialnejFoto: shutterstock/Microgen

Die Regierung wird die öffentlichen Medien finanziell unterstützen, bis ein neues Mediengesetz verabschiedet ist, versicherte Kulturministerin Hanna Wróblewska im 3. Programm des Polnischen Rundfunks. Seit Anfang des Jahres stellt der Nationale Rundfunkrat (KRRiT) den öffentlich-rechtlichen Medien keine Mittel aus den Rundfunkgebühren zur Verfügung, da der Vorsitzende Maciej Świrski den Zustand der Liquidation der öffentlich-rechtlichen Medien nicht anerkennt.

„Wir werden die Medien finanzieren und nach gemeinsamen Lösungen suchen, sowohl innerhalb der Regierung als auch im Kultur- oder Finanzministerium, solange es nötig ist, bis ein System erarbeitet wird, das die öffentlichen Medien von dieser Situation unabhängig macht“, sagte Wróblewska.

Sie fügte hinzu, dass das Verhalten von Świrski unangemessen sei und wies darauf hin, dass der Bericht über die Tätigkeit der KRRiT für das Jahr 2023 vor einigen Tagen vom Sejm und Senat abgelehnt wurde. Nun muss Präsident Andrzej Duda eine Entscheidung treffen. Sollte er den Bericht ebenfalls ablehnen, wird der derzeitige Rat aufgelöst.

Fertigstellung von neuem Mediengesetz für 2025 geplant

Wróblewska erklärte, dass das neue Mediengesetz im nächsten Jahr fertig sein sollte. Bis zum 23. September dieses Jahres laufen die öffentlichen Konsultationen der Grundsätze des Mediengesetzes. Danach wird ein Bericht veröffentlicht. Anfang 2025 soll dann ein Gesetzentwurf vorbereitet werden.

In den Grundsätzen des Mediengesetzes schlägt das Kulturministerium die Abschaffung der Rundfunkgebühren und die direkte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien aus dem Staatshaushalt vor. Die Mittel für ihre Tätigkeit sollen gesetzlich garantiert werden und mindestens 0,09 Prozent des BIP pro Jahr betragen. Ihre Zuweisung soll unabhängig vom Willen der Politiker sein. Darüber hinaus schlägt das Ministerium eine Reform des Nationalen Rundfunk- und Fernsehrats KRRiT und die Wiederherstellung der 9-köpfigen Zusammensetzung vor.

IAR/adn


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