Deutsche Redaktion

Streit um Rundfunkgebühren: Gericht verpflichtet KRRiT zur Auszahlung ausstehender Mittel

07.11.2024 11:52
Insgesamt geht es um eine Summe von über 91 Millionen Złoty. 
Polskie Radio i Instytut Pileckiego przedstawiają audioserial o polskich dzieciach w Nowej Zelandii
Polskie Radio i Instytut Pileckiego przedstawiają audioserial o polskich dzieciach w Nowej ZelandiiCezary Piwowarski/Polskie Radio

Der Nationale Rundfunkrat KRRiT ist verpflichtet, die ausstehenden Rundfunkgebühren an Polskie Radio zu überweisen. Das hat das Wojewodschaftsverwaltungsgericht in Warschau entschieden. Insgesamt geht es um eine Summe von über 91 Millionen Złoty. 

"Dies ist eine Schlüsselentscheidung, die die zustehenden Mittel zurückbringt und ein Gefühl der Stabilität und Sicherheit des Handelns wiederherstellt," kommentierte das Urteil der Intendant von Polskie Radio, Paweł Majcher auf X. Er betonte, dass KRRiT-Chef Maciej Świrski sich laut Gericht einer "groben Untätigkeit" schuldig gemacht habe, indem er die Überweisung der Gelder aus den Rundfunkbeiträgen verzögert habe.

Majcher fügte hinzu, dass der KRRiT nun verpflichtet sei, dem Polnischen Rundfunk innerhalb von sieben Tagen insgesamt über 91 Millionen Złoty zu zahlen. "Mit dieser Entscheidung hat das Gericht die Möglichkeit von Ermessensentscheidungen in Angelegenheiten, die für das Funktionieren der öffentlichen Medien von entscheidender Bedeutung sind, beendet. Es ist sehr bedauerlich, dass es eines Gerichtsurteils bedurfte, um das Recht von einem in der Verfassung der Republik Polen verankerten Organ durchzusetzen," so Majcher.

Das Gericht verhängte in beiden Fällen gegen Maciej Świrski Geldstrafen in Höhe von 50.000 Złoty und sprach den Klägern Geldsummen zu: 20.000 Złoty für Polskie Radio S.A. in Liquidation mit Sitz in Warschau und 10.000 Złoty für die Regionale Rundfunkstation von Polskie Radio in Lublin.

Die ergangenen Urteile sind nicht rechtskräftig.

IAR/adn

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