Deutsche Redaktion

Neuausrichtung des Verfassungsgerichts: Justizminister legt umfassenden Reformplan vor

05.03.2024 10:06
Die Vorschläge umfassen eine Neugestaltung der Auswahlverfahren für Richter, einschließlich der Einführung eines Abstimmungssystems mit qualifizierter Mehrheit, um die Unabhängigkeit der Ernennungen zu gewährleisten. Für bestimmte Änderungen werden auch Verfassungsänderungen notwendig sein. 
Adam Bodnar: mogę przedstawiać informację statystyczną na temat kontroli operacyjnej i podsłuchów w Polsce, jako prokurator generalny
Adam Bodnar: mogę przedstawiać informację statystyczną na temat kontroli operacyjnej i podsłuchów w Polsce, jako prokurator generalnyPAP/Tomasz Gzell

Die Regierung hat einen Plan zur Neuausrichtung des Verfassungsgerichts vorgelegt. Wie Justizminister Adam Bodnar erklärte,  sei das Ziel der Reform, das Verfassungsgericht von politischen Einflüssen zu befreien und seine Rolle als zentrale Instanz der Rechtsprechung im Einklang mit demokratischen Prinzipien neu zu definieren.

Der Justizminister hat die Eckpunkte der Reform, gemeinsam mit der Vorsitzenden des parlamentarischen Justizausschusses, Kamila Gasiuk-Pihowicz, am Montagabend präsentiert. Sie umfassen eine Neugestaltung der Auswahlverfahren für Richter, einschließlich der Einführung eines Abstimmungssystems mit qualifizierter Mehrheit, um die Unabhängigkeit der Ernennungen zu gewährleisten.

Ein wesentliches Kriterium für zukünftige Verfassungsrichter ist, dass sie mindestens vier Jahre lang keine politische Funktion in einer Partei oder als Abgeordnete bzw. Senatoren innegehabt haben dürfen. 

Zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit und zur Verringerung des politischen Einflusses sieht die Reform eine Drei-Fünftel-Mehrheit bei der Richterwahl vor. Außerdem soll eine gestaffelte Amtszeit eingeführt werden: Ein Teil der Richter soll für drei Jahre, ein weiterer Teil für sechs Jahre und der letzte Teil für neun Jahre werden.

Wie Gasiuk-Pihowicz betonte, zielt die Initiative darauf ab, Polens Ruf als demokratische, rechtsstaatliche und glaubwürdige Nation zu stärken. Senator Jacek Trela von der Fraktion Polska 2050 hob den Vorschlag für eine verteilte Überwachung der Einhaltung der Verfassungsmäßigkeit hervor, die auch allgemeine Gerichte einbezieht. Das würde allerdings Verfassungsänderungen erforderlich machen.

Die Vorsitzende der Parlamentsfraktion der Linken, Anna Maria Żukowska, bezeichnete die Gesetzesänderungen als einen Schritt zur Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Polen. Sie kritisierte vor allem die umstrittene Entscheidung des derzeitigen Gerichts zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Jahr 2020 als rechtlich fehlerhaft. Mit der neuen Reform könnten solche Urteile als unverbindlich eingestuft werden.

Die Reform wird als ein "Bürger-Experten-Projekt" bezeichnet und gilt als Reaktion auf die intensiven politischen Diskussionen um das Tribunal. Sie soll den Bürgern einen erleichterten Zugang zu Gerichten und Rechtsmitteln bieten und die demokratischen Grundlagen des Landes festigen.

Die Neuerungen kommen nach Versuchen der Vorgängerregierung, das Justizsystem zu reformieren, die zu einer temporären Suspendierung von EU-Finanzmitteln führten. Diese Mittel sind erst vergangene Woche wieder freigegeben worden. 

IAR/ps/adn